Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 verabschiedet. Mit den Änderungen soll die pflanzliche Produktion gestärkt und die Tierzuchtförderung vermehrt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Die Direktzahlungen bleiben unverändert. Zudem tritt eine erste Phase des Aktionsplans Kontrollen in Kraft, mit dem für die Landwirtschaftsbetriebe Entlastungen im Kontrollwesen erreicht werden sollen.

Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Verordnungspaket 2025 werden elf Verordnungen des Bundesrats, zwei Verordnungen des WBF und eine Verordnung des BLW geändert. Das WBF bringt entscheidende Veränderungen in folgenden Bereichen ein:
- Zur Stützung der inländischen Zuckerrübenproduktion führt der Bundesrat eine dauerhafte Lösung ein, die die aktuell im Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen und bis 2026 befristeten Massnahmen ersetzt.
- Zur Stärkung der inländischen Saat- und Pflanzguterzeugung sollen die entsprechenden Einzelkulturbeiträge angemessen erhöht werden.
- Zur besseren Ausschöpfung des Potenzials von Nützlingen zur biologischen Schädlingsbekämpfung wird mit der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen eine Rechtsgrundlage geschaffen.
- Im Bereich der Tierzucht sollen Förderbeiträge des Bundes gezielt auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit und Tierwohl ausgerichtet werden.
- Als ersten Schritt des Aktionsplans «Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben» können die Kantone dank eines besser risikobasierten Ansatzes auf bestimmte Kontrollen bei den Landwirten verzichten.
Die Mehrheit der neuen Bestimmungen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.