Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet. Die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Verordnungsanpassungen sollen die Betriebe administrativ entlasten. So schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Vereinfachung der Agrarpolitik vor, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen.

Das Wichtigste in Kürze
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2026 werden elf Verordnungen des Bundesrates, zwei Verordnungen des WBF und eine Verordnung des BLW geändert. Vorgesehen sind entscheidende Änderungen in den folgenden Bereichen:
- Die Direktzahlungsverordnung wird geändert, um den Handlungsspielraum der Betriebe zu vergrössern. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, bestimmte Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) zusammenzufassen, bestimmte Anforderungen an den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufzuheben sowie Anforderungen im Zusammenhang mit den Produktionssystembeiträgen zu lockern.
- Im Bereich der Digitalisierung spricht sich der Bundesrat für einen auf dem «Once-Only-Prinzip» basierenden Ansatz aus, für den eine Anpassung der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) erforderlich ist.
- Um die Einkommenssituation der Bauernfamilien genauer zu untersuchen, wird eine Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft unterbreitet.
- Im Rahmen der Strukturverbesserungen schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, um der Abnahme der liquiden Mittel im Fonds-de-Roulement für Investitionskredite entgegenzuwirken.
Die Mehrheit der neuen Bestimmungen soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.