Berufliche Vorsorge: insgesamt positive Bilanz der Strukturreform
Bern, 01.04.2026 — Mit der Strukturreform der beruflichen Vorsorge wurden die Aufsicht über die zweite Säule verstärkt sowie die Governance und die Transparenz der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Das geht aus dem Evaluationsbericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 verabschiedet hat. Der Bericht zieht eine positive Gesamtbilanz der Strukturreform, empfiehlt aber auch gewisse Anpassungen.
Die Strukturreform hatte zum Ziel, die Aufsicht sowie die Governance- und Transparenzbestimmungen bei der Führung von Vorsorgeeinrichtungen zu stärken. Umgesetzt wurde dies mit verschärften Vorschriften im Bereich Governance, die am 1. August 2011 in Kraft getreten sind, sowie der Einrichtung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen hat.
Verbesserung von Aufsicht, Governance und Transparenz
Insgesamt zeichnet die Evaluation durch unabhängige Fachpersonen eine positive Bilanz der Strukturreform, sie weist aber auch auf spezifischen Verbesserungsbedarf hin. Mit der Reform wurde die Rollenaufteilung zwischen der Direktaufsicht und der Oberaufsicht neu definiert. Das hat das System gestärkt. Die 2023 durchgeführte Evaluation wies auf Schwierigkeiten im Bereich der Koordination, der Vereinheitlichung der Praxis und der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ebenen hin. Seither haben die OAK BV und die Aufsichtsbehörden mehrere Massnahmen umgesetzt, um diese Zusammenarbeit zu verbessern, den Dialog zu fördern und die Risiken im System der 2. Säule besser zu verstehen. Zu diesem Zweck wurden unter anderem jährliche bilaterale Gespräche eingerichtet.
Bei den Vorsorgeeinrichtungen hat die Reform dazu beigetragen, die Governance zu verbessern und vermehrt für gute Praktiken zu sensibilisieren. Dennoch bleiben Risiken für bestimmte Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bestehen, vor allem im Zusammenhang mit der finanziellen Stabilität und möglichen Interessenskonflikten.
Die Transparenz und die Vergleichbarkeit zwischen den Vorsorgeeinrichtungen konnte verbessert werden, insbesondere bei den Vermögensverwaltungskosten, auch für zuvor wenig transparente Anlagen. Fonds, und andere Anlageprodukte, weisen nun ihre Kosten aus. Der Bericht sieht zudem ein Optimierungspotenzial bei der Entschädigung von Brokern vor, um Fehlanreize, die den Interessen von Arbeitgebern und Versicherten entgegenstehen, zu verhindern.
Die Evaluation erfüllt zwei parlamentarische Vorstösse (Postulate 21.3877, 21.3968), die eine Prüfung der Wirksamkeit der Reform verlangten. Zudem sollten angesichts der jüngsten Entwicklungen im Sektor, insbesondere der verstärkten Konzentration bei den Vorsorgeeinrichtungen und der Zunahme des verwalteten Vermögensvolumens, notwendige Anpassungen aufgezeigt werden.
Dokumente
Links
Postulat 21.3968 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat: «Zielerreichung der Strukturreform BVG evaluieren»
Postulat 21.3877 von Melanie Mettler: «Evaluation der Strukturreform»
Evaluation der Strukturreform BVG: Projekt «Governance»
Evaluation Strukturreform BVG, Projekt «Aufsicht»
Evaluation Strukturreform BVG, Projekt «Transparenz»
«Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Fokus der Governance-Debatte» Soziale Sicherheit - CHSS
«Aufsicht über die berufliche Vorsorge: Zusammenarbeit verbessern» Soziale Sicherheit - CHSS