Bundesrat verabschiedet Bericht zum Gewässerschutzprogramm in der Landwirtschaft
Bern, 05.12.2025 — Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 einen Bericht zur Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft verabschiedet. Darin legt er den Beitrag des Gewässerschutzprogramms an der Sanierung belasteter Gewässer dar und zeigt Möglichkeiten auf, wie das Programm vereinfacht werden könnte.
Mit dem Postulat 22.3875 «Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft» war der Bundesrat vom Parlament beauftragt worden zu prüfen, wie das Programm vereinfacht und wie seine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden kann.
Basierend auf Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes können landwirtschaftliche Projekte, die Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel reduzieren, im Rahmen eines Gewässerschutzprogramms vom Bund gefördert werden. Seit der Einführung im Jahr 1999 hat das Gewässerschutzprogramm zur Sanierung von Grundwasser und Gewässern beigetragen – vor allem bei Nitratverunreinigungen, vereinzelt auch bei Pflanzenschutzmitteln und Phosphor. Insgesamt wurden jedoch weniger Projekte umgesetzt als ursprünglich erwartet. Gründe dafür sind unter anderem der hohe administrative Aufwand oder die hohen Kosten.
In seinem Postulatsbericht zeigt der Bundesrat auf, dass bereits erste Schritte unternommen wurden. Mit der Veröffentlichung einer neuen Vollzugshilfe für das Gewässerschutzprogramm Ende 2023 wurde die langfristige Wirkung der Projekte sichergestellt. Weiter zeigt er Möglichkeiten auf, wie die Umsetzung von Gewässerschutzprojekten vereinfacht werden kann.
Weitere Schritte zur Vereinfachung und Verbesserung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms will der Bundesrat nach der laufenden Teilrevision des Gewässerschutzgesetzes zur Umsetzung der Motion Zanetti 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» prüfen.