Unterstützung nichtbaulicher Strukturverbesserungen
Landwirte und Landwirtinnen erhalten Unterstützung für sogenannte nichtbauliche Strukturverbesserungen, welche der Produktion und der Verwertung von Erzeugnissen aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung dienen. Auf dieser Seite lesen Sie, was unterstützt wird.
Starthilfe
Junglandwirte und Junglandwirtinnen mit einer anerkannten Ausbildung als Landwirt/Landwirtin erhalten einen zinslosen Investitionskredit als Starthilfe.
Berufsfischer und Berufsfischerinnen sowie Betreiber und Betreiberinnen eines Aquakulturbetriebes können ebenfalls eine Starthilfe erhalten.
Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen
Der Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem freien Markt innerhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiches kann mit Investitionskrediten unterstützt werden. Die Übernahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche beim Erwerb eines Betriebes kann auch unterstützt werden.
Überbetriebliche Zusammenarbeit
Grössere Einheiten arbeiten in der Regel kostengünstiger und sind flexibler bei der Arbeitserledigung. Davon können auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren, wenn sie sich zusammenschliessen. Der Bund fördert:
- Die Gründung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen.
- Die Vorabklärung, die Gründung, die fachliche Begleitung während der Startphase oder für die Weiterentwicklung von innovativen Zusammenarbeitsformen zur Senkung der Produktionskosten.
- Gemeinschaftliche Bauten, Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeuge, die Produzenten und Produzentinnen in gemeinsamer Selbsthilfe erstellen oder anschaffen.
Grundlagenbeschaffung
Grundlagenbeschaffungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit grösseren Projekten oder Arbeiten von erheblichem allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Strukturverbesserungen können mit Beiträgen unterstützt werden.