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Veröffentlicht am 25. März 2024

Versuchte Herstellung von Falschgeld im Nennwert von mindestens fünf Millionen US-Dollar: Bundesanwaltschaft reicht Anklage gegen zwei Personen ein

Bern, 25.3.2024 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 72-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Thurgau und einen 49-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinsam im Kanton Zürich eine hochprofessionelle Falschgeldwerkstatt aufgebaut und betrieben zu haben. Dies mit dem Ziel, gefälschte 50-Dollar-Noten im Nennwert von insgesamt mindestens fünf Millionen USD herzustellen und diese im Anschluss in Umlauf zu bringen. Dem 49-jährigen Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, unbefugt Betäubungsmittel hergestellt und im Besitz von verschiedenen Typen verbotener Cannabisprodukte (Drogenhanf) von knapp 300 Kilogramm (kg) gewesen zu sein.