WEKO garantiert faire Beschaffungen
Bern, 1.2.2022 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat Beschwerde wegen der Sanierung eines öffentlichen Schwimmbads erhoben. Eine Gemeinde setzte bei der Sanierung für die Vergabearbeiten ein Planungsbüro ein. Dieses empfahl, die Sanierung an ein Unternehmen zu vergeben, zu dem verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Das Zürcher Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde der WEKO gut.