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Veröffentlicht am 23. Februar 2022

Bundesrat verabschiedet Bericht über pekuniäre Verwaltungssanktionen

Bern, 23.2.2022 - Das geltende Recht der sogenannten pekuniären Verwaltungssanktionen hat sich grundsätzlich bewährt. Das hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er am 23. Februar 2022 verabschiedet hat. Die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Bestrafung eines Unternehmens, das gegen Verwaltungsvorschriften verstösst, entsprechen den anwendbaren Verfahrensgarantien. Folglich ist keine grundlegende Änderung des geltenden Rechts erforderlich. Für den Gesetzgeber bildet der Bericht die Grundlage für die allfällige Weiterentwicklung der pekuniären Verwaltungssanktionen.