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Veröffentlicht am 14. Oktober 2022

Lebensmittelrecht: Tiefere Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände und weitere technische Anpassungen

Bern, 14.10.2022 - Das Schweizer Lebensmittelrecht wird regelmässig aktualisiert. Ziel ist es, einen wirksamen Gesundheits- und Täuschungsschutz in der Schweiz sicherzustellen, der dem Niveau der Nachbarländer entspricht. Damit soll namentlich allfälligen Handelshemmnissen vorgebeugt werden. Die entsprechenden technischen Anpassungen von fünf lebensmittelrechtlichen Verordnungen treten per 15. Oktober 2022 respektive per 1. November 2022 in Kraft.