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Veröffentlicht am 26. Oktober 2023

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Bern, 26.10.2023 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 25. Oktober 2023 die Personenliste in Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst. Dabei wurden die Einträge von 19 natürlichen Personen und 50 Organisationen, die zuvor in Anhang 5 der Verordnung aufgelistet waren, dorthin transferiert. Gleichzeitig wurden alle Einträge in Anhang 5 der Verordnung gelöscht. Diese Änderungen folgen auf den Beschluss des Bundesrates vom 18. Oktober 2023. Die Massnahmen treten am 26. Oktober 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.