Ölsaaten
Der Bund unterstützt den Anbau von Ölsaaten über den Grenzschutz und die Einzelkulturbeiträge. Beim Rapsöl weist die Schweiz einen relativ hohen Selbstversorgungsgrad auf, wohingegen sie den Grossteil der anderen Speiseöle, insbesondere Sonnenblumenöl, importiert.

Anbau von Ölsaaten und Versorgung mit Ölsaaten in der Schweiz
Ölsaaten sind Kulturpflanzen, aus deren Samen Speiseöl gewonnen werden kann. In der Schweiz werden Ölsaaten auf rund 35 000 Hektaren angebaut. Davon entfallen rund 70% allein auf Raps, 20% auf Sonnenblumen und der Rest auf Kulturen von geringerer Bedeutung. Beim Rapsöl wird die hiesige Nachfrage grösstenteils durch die Inlandproduktion gedeckt. Rund ein Drittel des produzierten Rapsöls ist HOLL-Rapsöl, das sich zum Frittieren eignet. Beim Sonnenblumenöl, das grösstenteils importiert wird, liegt der Selbstversorgungsgrad bei unter 10%. Importe, bei denen die Zölle je nach Verwendung variieren, ergänzen die Inlandproduktion.
Organisation der Produktion
Die Schweizer Ölsaatenproduktion erfolgt auf der Basis von Rahmenverträgen, die zwischen der Produktion und der Verarbeitung (Ölwerke) geschlossen werden. Der Absatz der im Rahmen dieser Verträge vereinbarten Mengen ist garantiert, da sie dem Marktbedarf entsprechen. Dank dieser Verträge kann den Produzentinnen und Produzenten ausserdem der bestmögliche Preis angeboten werden. Nicht garantiert ist hingegen die Übernahme allfälliger ausservertraglicher Überschüsse durch die Ölwerke. Die Rahmenverträge werden vom «Produktionspool Ölsaaten» des Schweizerischen Getreideproduzentenverbands verwaltet, der zu zwei Dritteln durch die Produzentinnen und Produzenten und zu einem Drittel durch die Ölwerke finanziert wird.
Einzelkulturbeiträge für Ölsaaten
Ölsaaten berechtigen zum Bezug von Einzelkulturbeiträgen. Sie werden wie die Direktzahlungen über die Kantone an die Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet.
Bericht der Marktbeobachtung
Das BLW publiziert regelmässig einen Marktbericht Ölsaaten.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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Weitere Themen

Einzelkulturbeiträge
Der Bund fördert ausgewählte Kulturen mit Einzelkulturbeiträgen als Marktstützungsmassnahme

Einfuhr
Für die Einfuhr von Agrarprodukten sind teilweise Bewilligungen erforderlich und Zollvorschriften einzuhalten. Anhand der Zolltarifnummer kann die Bewilligungsstelle eruiert und mögliche Zollkontingente für die Einfuhr eingesehen werden.