Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 13. Juni 2025

Paket Schweiz-EU: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU eröffnet. Das neue Protokoll zur Lebensmittelsicherheit stärkt den Konsumentenschutz und die Gesundheit von Pflanzen und Tieren. Jetzt die Vorteile auf einen Blick lesen.

EU und Schweizer Fahne

Schweiz-EU: Landwirtschaftsabkommen und Lebensmittelsicherheit

Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Zwischen der Schweiz und der EU werden jährlich Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden Schweizer Franken gehandelt. 50% der Schweizer Exporte gehen in die EU, 74% der Importe stammen aus der EU.

Die Schweiz konnte sich mit der EU auf die Stabilisierung des Landwirtschaftsabkommens und zusätzlich zu dessen Weiterentwicklung auf ein neues Protokoll zur Lebensmittelsicherheit einigen. Das Abkommen bietet bedeutende Vorteile für die Schweizer Lebensmittelwirtschaft, für die Gesundheit von Pflanzen und Tieren sowie für den Konsumentenschutz.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Noch engere Zusammenarbeit Schweiz-EU
    Ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU entlang der ganzen Lebensmittelkette: Die Sicherheit von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im gemeinsamen Handel wird langfristig gewährleistet und der Konsumentenschutz und das Täuschungsverbot werden gestärkt.
  • Marktzugang
    Der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse erleichtert den gegenseitigen Marktzugang für Lebensmittelproduzenten.
  • Souveräne Agrarpolitik
    Die Schweiz bleibt in der Ausgestaltung ihrer Landwirtschaftspolitik weiterhin eigenständig. Der Grenzschutz (Zölle und Kontingente) für landwirtschaftliche Produkte bleibt, wie er ist.
  • Sichere Lebensmittel
    Die Schweiz erhält Zugang zu den relevanten Netzwerken und Arbeitsgruppen der EU, darunter die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), den Risikobewertungen der EU und den EU-Warnsystemen. Zudem wird die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden. Auch wurde erreicht, dass bei Lebensmitteln, die in der Schweiz vertrieben werden, die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes bestehen bleibt.
  • Betrugsbekämpfung
    Die gemeinsame Bekämpfung von Fälschungen und Betrug bietet der Schweizer Lebensmittelindustrie mehr Schutz und stärkt damit den Konsumentenschutz.
  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
    Die Schweiz hat eine restriktivere Gesetzgebung betreffend GVO als die EU. Die Schweizer Vorschriften für GVO bleiben für Futtermittel, Saatgut und Lebensmittel als Ausnahme bestehen.
  • Tierschutz
    Die höheren Schweizer Standards beim Tierschutz bleiben bestehen. Auch das Tiertransitverbot wurde mit einer Ausnahme dauerhaft abgesichert.
  • Tiergesundheit
    Eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU stärkt den gemeinsamen Kampf gegen Tierseuchen, die sich potenziell auch auf Menschen übertragen und grosse wirtschaftliche Schäden anrichten können. Gestärkt wird auch das gemeinsame Engagement im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.

Vernehmlassung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis voraussichtlich am 31. Oktober 2025.

Weiterführende Informationen