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Veröffentlicht am 8. August 2025

Ernteversicherungen: Beiträge zur Prämienverbilligung

Ab 2025 unterstützt der Bund mit Beiträgen Ernteversicherungen bei Trockenheit und Frost. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Inhalt und den wichtigsten Schritten.

Frost auf Blüten

Neu ab 2025: Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen

Das Parlament hat mit der Agrarpolitik AP22+ beschlossen, Beiträge zur Prämienverbilligung von Ernteversicherungen einzuführen. Die neue Massnahme ist im LwG, Artikel 86b geregelt.

Ziel ist es, die grossflächig auftretenden Risiken Trockenheit und Frost besser abzudecken und mit einer Anschubfinanzierung die Verbreitung von Ernteversicherungen zu fördern. Die Massnahme ist gesetzlich auf acht Jahre befristet.

Die Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (VPEV, SR 918.1) regelt die Umsetzung. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Die Eckpunkte

  • Neues Instrument nach Art. 86b LwG
  • Gedeckte Risiken: überregionale Trockenheit und Frost
  • Prämienverbilligung: 30 %
  • Selbstbehalt: mindestens 15 %
  • Bedingung Versicherer: Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FINMA)
  • Bedingung Bewirtschafter/-in: ist direktzahlungsberechtigt
  • Bedingung Parzelle: im Territorialgebiet der Schweiz
  • Auszahlung via Versicherer
  • Einführung per 1.1.2025, befristet auf 8 Jahre

Ablauf Bewilligung Prämienverbilligungen

Dieser Ablauf gilt generell für die Bewilligung der Prämienverbilligungen.

Ablauf für die Bewilligung der Prämienverbilligungen.

Datum

Schritt

31. August Vorjahr

Der Versicherer reicht Anmeldung für Beiträge an Ernteversicherung ein.

Innert 20 Tagen

BLW prüft, ob Versicherer bei der FINMA zugelassen ist.

Laufend

Abschluss eines Vertrages zwischen BLW und Versicherer. Publikation der Liste der teilnehmenden Versicherer auf dieser Website des BLW.

31. Dezember Vorjahr

BLW stellt dem Versicherer eine Liste mit den Betriebs- und Unternehmenregister-Nummern (BUR-Nummern) der direktzahlungsberechtigten Betriebe zu.

Januar – Juni

Bewirtschafter/-in reicht Antragsformular bei Versicherer ein (Bestätigung Direktzahlungs-Berechtigung, Angabe BUR-Nummer). Gilt als Gesuch um Prämienverbilligung.

Januar – Juni

Versicherer überprüft vor Abschluss der Police, ob der Betrieb bzw. seine BUR-Nummer in der Liste der direktzahlungsberechtigten Betriebe steht.

Januar – Juni

Versicherer schliesst mit Bewirtschafter/-innen Policen ab.

30. Juni

Versicherer stellt dem BLW Rechnung.

31. August

BLW überprüft Unterlagen und zahlt Beiträge bis 31. August zu höchstens 75% aus.

30. November

BLW zahlt ggf. den Restbetrag bis 30. November aus.

Vertragsinhalt zwischen BLW und Versicherern

Folgende Inhalte sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem BLW und den Versicheren. Der Vertrag wird vor der Anmeldung und Bezug von Prämienverbilligungen unterschrieben.

  • Aufbewahrungspflicht für alle Aufzeichnungen und Unterlagen
  • Vorlage der aktuarischen Nachweise für die Evaluation
  • Inhalt und Periodizität der Berichterstattung
  • Kontrollen durch das BLW
  • Datenschutz
  • Termine
  • Zahlung der Prämienverbilligung
  • Inkrafttreten / Vertragsdauer

Inhalt der Police

In der Police und/oder den Vertragsunterlagen zwischen dem Versicherer und dem/der Bewirtschafter/-in werden folgende Punkte aufgeführt:

  • Angaben zum Versicherer
  • Angaben zum/zur Bewirtschafter/-in und Betrieb
  • Anfang- und Enddatum der Police
  • Für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird:
    • Jeweilige Nutzfläche
    • Versicherungssumme pro Hektare
    • Gesamtversicherungssumme
    • Selbstbehalt in Bezug auf die Versicherungssumme bzw. des Ersatzwertes
    • Höhe der Versicherungsprämie
    • Höhe der gewährten Prämienverbilligung
  • Summe der Prämien des Betriebes, für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird.
  • Summe der insgesamt dem betroffenen Betrieb gewährten Prämienverbilligung.
  • Zustimmung des/der Bewirtschafters/-in zur Übermittlung der Versicherungsdaten an das BLW.

Rechnungsstellung und Auszahlung

Wie wird die Rechnungsstellung und Auszahlung gegenüber dem Versicherer abgewickelt?

Versicherer stellt die im laufenden Jahr gewährten Prämienverbilligungen dem BLW einmal jährlich bis zum 30. Juni in Rechnung.

Angaben:

  • Liste der Bewirtschafter/-innen, welche im Beitragsjahr eine Prämienverbilligung erhalten haben.
  • Angaben zu jedem/jeder Bewirtschafter/-in (BUR-Nummer, Versicherung, Kulturart, Nutzfläche, Höhe der Prämienverbilligung).

Das BLW bezahlt im Rahmen der bewilligten Kredite:

  • bis zum 31. August des Beitragsjahres höchstens 75 Prozent.
  • bis zum 30. November des Beitragsjahres den Restbetrag.

Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel für die Auszahlung der Beiträge nicht aus, so werden die auszuzahlenden Beiträge anteilsmässig gekürzt.

Liste der angemeldeten Versicherer

Die Namen der Versicherer und ihrer Ernteversicherungen werden nach Eingang der angemeldeten Versicherer laufend ergänzt.

Häufige Fragen

Weiterführende Informationen