Soziale Begleitmassnahme
Zu den sozielen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft gehört die Betriebshilfe. Welche Voraussetzungen dabei für die Gewährung gelten, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
Betriebshilfedarlehen werden als zinslose, rückzahlbare Darlehen gewährt und dienen dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben.
Mit Darlehen zur Umschuldung werden verzinsliche Schulden abgelöst. Dieses Instrument dient der indirekten Entschuldung existenzfähiger Betriebe. Wurden grössere Investitionen getätigt, können Umschuldungsdarlehen erst nach einer Frist von drei Jahren gewährt werden.