Unterstützung von Beratungsprojekten
Die Unterstützung von Beratungsprojekten dient der Förderung des Wissenstransfers und der Innovation im landwirtschaftlichen Sektor. Durch die Stärkung eines vielfältigen Beratungsangebots sollen die in der Landwirtschaft tätigen Personen bei der Entscheidungsfindung und Betriebsführung begleitet und unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen und zu erhalten.

Ausgangslage
Die landwirtschaftliche Beratung hat eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen Forschung, Bildung, Verwaltung und der landwirtschaftlichen Praxis. Sie trägt dazu bei, den Wissensaustausch zu intensivieren, so dass neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen schneller von der Praxis umgesetzt werden können und Problemstellungen der Praxis Aufnahme in Forschungsvorhaben finden.
Mit Beratungsprojekten sollen Werkzeuge und Methoden entwickelt werden, welche die Beratung bei der Intensivierung des Wissensaustauschs unterstützen und die einen Beitrag zu den nachfolgenden übergeordneten Zielen leisten.
Übergeordnete Ziele
Ein Beratungsprojekt soll mindestens eins der vier hauptsächlichen Ziele verfolgen:
1. Beratungssystem optimieren
Beratung als sich selbst regulierendes Subsystem innerhalb des LIWIS
Wie jedes System hat auch die Beratung die Aufgabe, ihre Struktur und ihre Funktionsweise laufend zu hinterfragen und nach Verbesserungen zu suchen. Projekte sollen dazu beitragen, neue Themen aufzugreifen und Methoden zu entwickeln, die Verantwortungen und Rollen der Akteure zu klären und den Wissensaustausch zu optimieren.
2. Neues Wissen in die Praxis einführen
Beratung als Bindeglied zwischen Forschung und Praxis
Beratung ist ein Bindeglied zwischen wissenschaftlichem Erkenntniswissen aus der Forschung und der praktischen Umsetzung. Projekte sollen dazu beitragen, neues Wissen mit bekannten oder neuen Methoden in die Praxis einzuführen oder testen, wie sich wissenschaftliche Erkenntnisse mit der auf den Betrieben vorhandenen Realität am besten umsetzen lassen. Erkenntnisse aus der Praxis und allfällige neue Problemstellungen sollen an die Forschung zurückfliessen.
3. Erfahrungen verbreiten
Beratung als Katalysator des Austausches in der Praxis
Der Wissensaustausch innerhalb der Praxis ermöglicht die breite Anwendung von vorhandenem oder neuem Wissen. Projekte sollen dazu beitragen, Handlungswissen aufzubereiten und weiter zu entwickeln, damit es in möglichst vielen unterschiedlichen Praxissituationen angewendet werden kann. Sie fördern ganz besonders den Erfahrungsaustausch innerhalb der Landwirtschaft von Betrieb zu Betrieb.
4. Rahmenbedingungen und Massnahmen vermitteln
Beratung als Vermittlerin politischer Massnahmen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen an die Praxis
Die Beratung greift Anliegen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf und vermittelt sie an die Praxis. Projekte sollen dazu beitragen, agrarpolitische Entscheide zu erklären sowie Entwicklungen in der Gesellschaft aufzugreifen und zu vermitteln, damit die Betriebe sich auf ändernde Erwartungen vorbereiten können.
Formale Voraussetzungen
- Gefördert werden können Projekte überregionaler oder gesamtschweizerisch tätiger Institutionen oder Organisationen.
- Der Bund übernimmt höchstens 50% der ausgewiesenen und anerkannten Kosten.
- Gesuchstellende müssen das Antragsformular und die dazugehörende Kostentabelle (vgl. Weiterführende Informationen, Tab «Dokumente») ausfüllen und einreichen.
- Gefördert werden können auch Verbundprojekte von Konsortien. Als Konsortium wird der Zusammenschluss von mindestens zwei Institutionen oder Organisationen verstanden. Vorzugsweise werden auch geeignete Praxisvertreter einbezogen.
Die Eingabefristen und die Adresse, an die das Gesuch zu senden ist, finden Sie unten auf der Seite.
Beurteilungskriterien
Die Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Thematische Beurteilung: Nutzen (agrarpolitische oder landwirtschaftliche Relevanz) und Dringlichkeit
- Methodische Beurteilung: Qualität und Einbettung (Anknüpfung an bestehendes Wissen, Einbettung ins LIWIS und Vorkehrungen zur Sicherstellung einer optimalen Dissemination der Resultate)
- Ressourcenbezogene Beurteilung: Ressourceneinsatz im Verhältnis zu den Projektzielen, Höhe der Eigenmittel, zusätzliche Förderquellen
Die Projekte sollen in einem Bottom-up-Prozess entwickelt sein und richten sich an den Bedürfnissen der im Projekt anvisierten Zielgruppe aus, bei der sie einen direkten Nutzen erzielen sollen.
Entscheid
- Das BLW evaluiert die Gesuche nach thematischen, methodischen und ressourcenbezogenen Kriterien und fällt abschliessend einen Entscheid über die Finanzierung des Projekts.
- Die Entscheide werden den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.
- Im Falle einer Zusage wird die Unterstützung vertraglich geregelt.
- Der Projektstart ist frühestens 4 Monate nach der Eingabe ans BLW möglich.
Bewilligte Projekte
Abgeschlossene und laufende Beratungsprojekte werden hier publiziert:
ARAMIS - Die Forschungsdatenbank der Bundesverwaltung - Projektsuche
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
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Nächste Eingabefrist: 18. Februar 2026
Fachbereich Forschung, Beratung und Innovation
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern