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Veröffentlicht am 23. Dezember 2025

Unterstützung von Beratungsprojekten

Die Unterstützung von Beratungsprojekten dient der Förderung des Wissenstransfers und der Innovation im landwirtschaftlichen Sektor. Durch die Stärkung eines vielfältigen Beratungsangebots sollen die in der Landwirtschaft tätigen Personen bei der Entscheidungsfindung und Betriebsführung begleitet und unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen und zu erhalten.

Nahaufnahme eines Agronomiespezialisten, der Bodenproben für die Laboranalyse vorbereitet.

Ausgangslage

Die landwirtschaftliche Beratung hat eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen Forschung, Bildung, Verwaltung und der landwirtschaftlichen Praxis. Sie trägt dazu bei, den Wissensaustausch zu intensivieren, so dass neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen schneller von der Praxis umgesetzt werden können und Problemstellungen der Praxis Aufnahme in Forschungsvorhaben finden.

Mit Beratungsprojekten sollen Werkzeuge und Methoden entwickelt werden, welche die Beratung bei der Intensivierung des Wissensaustauschs unterstützen und die einen Beitrag zu den nachfolgenden übergeordneten Zielen leisten.

Die Förderung von Beratungsprojekten steht allen landwirtschaftlich relevanten, innovativen Beratungsthemen offen, sämtliche Anträge werden gleichwertig berücksichtigt. Es ist jedoch anzumerken, dass im Rahmen der kommenden Eingabefrist am 12. August 2026 insbesondere Gesuche begrüsst werden, die Pilotprojekte zum Aufbau eines Demonstrationsnetzwerks zur Förderung neuer Methoden zum Schutz der Kulturen in der Praxis darstellen. Dieses Netzwerk ist Teil der im Januar 2026 publizierten Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 des BLW (Massnahme III).

Weiterführende Informationen erhalten Sie im folgenden Dokument: «Pilotprojekte Demonstrationsnetzwerk – Projektaufruf 2026».

Für Fragen und Vorabklärungen zu dieser Massnahme steht Ihnen Daniel Hofer (daniel.hofer@blw.admin.ch, +41 58 463 12 02) gerne zur Verfügung.

Den nächsten Eingabetermin finden Sie unten am Ende der Seite aufgeführt.

BITTE BEACHTEN: Beratungsprojekte sind neu über das neue Bundesportal eSubventionen einzureichen. Weitere Details siehe unten unter «Eingabe-Prozess».

Übergeordnete Ziele

Ein Beratungsprojekt soll mindestens eins der vier hauptsächlichen Ziele verfolgen:

1. Beratungssystem optimieren

Beratung als sich selbst regulierendes Subsystem innerhalb des LIWIS

Wie jedes System hat auch die Beratung die Aufgabe, ihre Struktur und ihre Funktionsweise laufend zu hinterfragen und nach Verbesserungen zu suchen. Projekte sollen dazu beitragen, neue Themen aufzugreifen und Methoden zu entwickeln, die Verantwortungen und Rollen der Akteure zu klären und den Wissensaustausch zu optimieren.

2. Neues Wissen in die Praxis einführen

Beratung als Bindeglied zwischen Forschung und Praxis

Beratung ist ein Bindeglied zwischen wissenschaftlichem Erkenntniswissen aus der Forschung und der praktischen Umsetzung. Projekte sollen dazu beitragen, neues Wissen mit bekannten oder neuen Methoden in die Praxis einzuführen oder testen, wie sich wissenschaftliche Erkenntnisse mit der auf den Betrieben vorhandenen Realität am besten umsetzen lassen. Erkenntnisse aus der Praxis und allfällige neue Problemstellungen sollen an die Forschung zurückfliessen.

3. Erfahrungen verbreiten

Beratung als Katalysator des Austausches in der Praxis

Der Wissensaustausch innerhalb der Praxis ermöglicht die breite Anwendung von vorhandenem oder neuem Wissen. Projekte sollen dazu beitragen, Handlungswissen aufzubereiten und weiter zu entwickeln, damit es in möglichst vielen unterschiedlichen Praxissituationen angewendet werden kann. Sie fördern ganz besonders den Erfahrungsaustausch innerhalb der Landwirtschaft von Betrieb zu Betrieb.

4. Rahmenbedingungen und Massnahmen vermitteln

Beratung als Vermittlerin politischer Massnahmen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen an die Praxis

Die Beratung greift Anliegen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf und vermittelt sie an die Praxis. Projekte sollen dazu beitragen, agrarpolitische Entscheide zu erklären sowie Entwicklungen in der Gesellschaft aufzugreifen und zu vermitteln, damit die Betriebe sich auf ändernde Erwartungen vorbereiten können.

Formale Voraussetzungen

  • Gefördert werden können Projekte überregionaler oder gesamtschweizerisch tätiger Institutionen oder Organisationen.
  • Der Bund übernimmt höchstens 50 Prozent der ausgewiesenen und anerkannten Kosten.
  • Die Gesuche müssen über das Bundesportal für Subventionsverfahren eSubventionen eingereicht werden.
  • Gefördert werden können auch Verbundprojekte von Konsortien. Als Konsortium wird der Zusammenschluss von mindestens zwei Institutionen oder Organisationen verstanden. Vorzugsweise werden auch geeignete Praxisvertreter einbezogen.

Den nächsten Eingabetermin finden Sie unten am Ende der Seite aufgeführt

Beurteilungskriterien

Die Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Thematische Beurteilung: Nutzen (agrarpolitische oder landwirtschaftliche Relevanz) und Dringlichkeit
  • Methodische Beurteilung: Qualität und Einbettung (Anknüpfung an bestehendes Wissen, Einbettung ins LIWIS und Vorkehrungen zur Sicherstellung einer optimalen Dissemination der Resultate)
  • Ressourcenbezogene Beurteilung: Ressourceneinsatz im Verhältnis zu den Projektzielen, Höhe der Eigenmittel, zusätzliche Förderquellen

Die Projekte sollen in einem Bottom-up-Prozess entwickelt sein und richten sich an den Bedürfnissen der im Projekt anvisierten Zielgruppe aus, bei der sie einen direkten Nutzen erzielen sollen.

Entscheid

  • Das BLW evaluiert die Gesuche nach thematischen, methodischen und ressourcenbezogenen Kriterien und fällt abschliessend einen Entscheid über die Finanzierung des Projekts.
  • Die Entscheide werden den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.
  • Im Falle einer Zusage wird die Unterstützung vertraglich geregelt.
  • Der Projektstart ist frühestens 4 Monate nach der Eingabe ans BLW möglich.

Eingabe-Prozess

Bitte beachten Sie, dass die Finanzhilfegesuche zur Unterstützung von Beratungsprojekten ab Mai 2026 über das Bundesportal für Subventionsverfahren eSubventionen abgewickelt werden. Das Portal wird schrittweise in der gesamten Bundesverwaltung für Subventionsverfahren eingeführt. Es ermöglicht Gesuchstellenden, Organisationen und Kantonen, Subventionsanträge online auszufüllen und einzureichen und soll langfristig zur administrativen Vereinfachung beitragen.

Entsprechend sind Finanzhilfegesuche für die kommende Eingabefrist am 12. August 2026 erstmals über das Portal eSubventionen und nicht mehr per E-Mail einzureichen. Auf dem Portal finden Sie die Ausschreibung «Beratungsprojekte», über welche Sie Ihr Gesuch einreichen können. Unter «Hilfe & Kontakt» stehen zudem verschiedene Erklärvideos zur Verfügung, die Sie bei der Einreichung Ihres Gesuchs unterstützen. Dort finden Sie auch Kontaktinformationen zu technischem Support.

Bewilligte Projekte

Abgeschlossene und laufende Beratungsprojekte werden hier publiziert:
ARAMIS - Die Forschungsdatenbank der Bundesverwaltung - Projektsuche

Weiterführende Informationen

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Nächste Eingabefrist: Mittwoch, 12. August 2026

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