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Veröffentlicht am 21. März 2025

Verarbeitung und Handel

Damit ein Lebensmittel als «Bio» gekennzeichnet werden darf, müssen mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs biologisch sein. Biologische Lebensmittel sollen naturbelassen und schonend verarbeitet werden, wobei der Einsatz von Zusatzstoffen und nicht biologischen Zutaten auf ein Minimum beschränkt ist.

Markt mit Gemüse

Das Wichtigste in Kürze

Biologische Lebensmittel sollen möglichst naturbelassen sein, weswegen die Verarbeitung schonend erfolgen soll. Da in vielen Verarbeitungsbetrieben sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel hergestellt werden, ist eine Warenflusstrennung unabdingbar. Dementsprechend ist auf eine räumliche und zeitliche Trennung der Abläufe im Verarbeitungsbetrieb zu achten. So kann sichergestellt werden, dass keine Vermischung stattfinden kann.

Bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln ist der Einsatz von Zusatzstoffen auf ein Minimum zu beschränken. Ebenso sind nichtbiologische Zutaten mit vorwiegend technischen und sensorischen Funktionen und Verarbeitungshilfsstoffen sparsam zu verwenden. In Fällen, in denen dies ein wesentliches technologisches Erfordernis darstellt, ist ihre Verwendung zulässig. Die zugelassenen Stoffe werden in Anhang 3 der WBF-Bio-Verordnung geregelt. Vitamine, Mineralstoffe und andere Mikronährstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn ohne sie die ernährungsphysiologischen Anforderungen nicht erfüllt werden können.

Damit ein Lebensmittel in der Sachbezeichnung als biologisch gekennzeichnet werden darf, müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs biologisch sein. Höchstens 5 Gewichtsprozent der Zutaten dürfen aus zugelassenen nicht biologischen Zutaten bestehen, die nachweislich nicht in biologischer Qualität auf dem Markt erhältlich sind. Wasser und Salz gelten nicht als Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Hingegen zählen Hefe und Hefeprodukte sowie Aromen zu den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs.

Nach der Bio-Verordnung ist eine Kennzeichnung der Bio-Zutaten in der Zutatenliste möglich und zertifizierungspflichtig.

Weiterführende Informationen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern