Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur ist die wichtigste Voraussetzung für eine produzierende Landwirtschaft. Ohne Güterwege oder Seilbahnen kann das Kulturland nicht bewirtschaftet werden. Es ist daher unerlässlich, diese Werke und Anlagen regelmässig zu unterhalten und, wenn nötig, zu sanieren. Deshalb unterstützen Bund und Kantone Sanierungen und allenfalls Neubauten der landwirtschaftlichen Verkehrsinfrastruktur.
Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen
Mit rund 20 Mio. Franken pro Jahr unterstützt der Bund die landwirtschaftliche Verkehrsinfrastruktur, um die Bewirtschaftung der Flächen sicherzustellen. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Erneuerung, Sanierung und periodische Wiederinstandstellung von Güterwegen. Auch Seilbahnen und Monorails können finanziell unterstützt werden.
Unterstützte Massnahmen landwirtschaftlicher Verkehrsinfrastrukturen
Rund ein Viertel des Strukturverbesserungskredits wird in die Verkehrsinfrastruktur investiert, um die Bewirtschaftung der Flächen sicherzustellen. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Erneuerung, Sanierung und periodische Wiederinstandstellung von Güterwegen. Der Neubau von Wegen ist rückläufig und betrifft nur noch ca. 10 % der Gesuche.

Wege mit grossen Schäden müssen erneuert werden, damit sie für den landwirtschaftlichen Verkehr wieder sicher sind. Auch Kunstbauten wie Brücken, Tunnel und Stützmauern können, wenn nötig unterstützt werden.

Als Alternative zu einer Wegerschliessung können auch Seilbahnen oder Monorails unterstützt werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit wird auch die periodische Wiederherstellung mit Beiträgen unterstützt.

Mit periodisch wiederkehrenden, umfassenden Wiederinstandstellungsmassnahmen soll die Substanz und der Wert des gesamten Bauwerks erhalten werden. Der Beitrag wird dabei pauschalisiert berechnet. Bei Güterwegen kann die Verschleissschicht erneuert werden, um die Lebensdauer zu verlängern. Bei Seilbahnen kann der Ersatz von Verschleissteilen unterstützt werden.

Die Unterstützung ist auf die landwirtschaftliche Nutzfläche und das Sömmerungsgebiet beschränkt. Ein vorzeitiger Arbeitsbeginn für die Instandstellungsarbeiten ist in Notlagen möglich, um die Grundbedürfnisse sicherzustellen und weitere Schäden zu vermeiden.
Prozess bei unterstützten Projekten
Wenn Infrastrukturprojekte unterstützt werden sollen, ist es wichtig, dass der Prozessablauf eingehalten wird. Detaillierte Informationen dazu kann der zuständige Kanton liefern. Der grobe Ablauf richtet sich nach SIA406 und gliedert sich in folgende Phasen:
Vorstudien
Definition des Bauvorhabens, Machbarkeitsstudie, Variantenstudium, grobe Kostenschätzung.
Diese Phase wird nur bei komplexen Projekten angewendet und ist optional.
Vorprojekt
Das Vorprojekt dient als Grundlage für Mitwirkungsverfahren und Vorprüfungen. Für den Bund ist es die Grundlage für einen Vorbescheid, bei welchem geprüft wird, ob ein Projekt grundsätzlich unterstützt werden kann und welche Auflagen oder Änderungen dazu nötig sind. Bei Projekten die Bundesinventare beeinträchtigen ist ein Vorprojekt und ein Vorbescheid des Bundes zwingend. Empfehlenswert ist in diesem Fall der frühe Einbezug des kantonalen Amtes für Strukturverbesserungen.
Auflageprojekt
Im Auflageprojekt werden die Massnahmen konkretisiert. Situationspläne, Kostenvoranschläge, Dimensionierungsbelege, Normalprofile sowie ein Technischer Bericht werden erarbeitet. Eine Baubewilligung wird eingeholt und die Publikation des Vorhabens ist erfolgt. Mit dem Auflageprojekt kann ein Antrag auf Unterstützung beim Kanton eingereicht werden.
Realisierung
Nachdem die Beitragsverfügung von Bund und Kanton vorliegt, kann mit der Realisierung begonnen werden.
Kreisschreiben
Alle Kreisschreiben betreffend Massnahmen zur Strukturverbesserung finden Sie in unserer Sammlung.








