Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) - Veröffentlichung der Bundesmassnahmen
Der Bundesmassnahmenkatalog enthält 16 Massnahmen, die für die Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität ausgewählt werden können.

Das Wichtigste in Kürze
Ab dem Jahr 2028 werden die beiden Beitragsarten Vernetzungsbeitrag und Landschaftsqualitätsbeitrag zum neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) zusammengeführt.
Die Richtlinie wurde mit einem Bundesmassnahmenkatalog ergänzt, der in einem gemeinsamen Prozess mit den Kantonen entwickelt wurde. Er enthält 16 Massnahmen, die für die Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (PrBL) ausgewählt werden können. Diese Massnahmen sind schweizweit mit den gleichen Anforderungen definiert und werden mit dem gleichen Beitragsansatz abgegolten (der im Herbst 2025 bekannt gegeben wird). Ergänzend zu den Bundesmassnahmen können die Kantone regionale Massnahmen definieren.
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Weitere Themen

Biodiversitätsbeiträge
Der Bund zahlt Beiträge für eine angepasste Nutzung der Flächen und fördert und erhält damit einheimische Arten und ihre Lebensräume in der Landwirtschaft.

Landschaftsqualitätsbeiträge
Der Beitrag für Landschaftsqualität fördert regionale und kulturlandschaftliche Besonderheiten. Damit wird die Erhaltung, Förderung und Entwicklung attraktiver Landschaften unterstützt.