Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) - Veröffentlichung der Richtlinie
Die Richtlinie mit Präzisierungen der Direktzahlungsverordnung liegt nun für die Erarbeitung der rBL Projekte vor.
Das Wichtigste in Kürze
Im Rahmen der Umsetzung der AP22+ werden die beiden bisher getrennten Beitragsarten Vernetzungsbeitrag und Landschaftsqualitätsbeitrag zum neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) zusammengeführt. Mit dieser Änderung soll der administrative Aufwand reduziert und gleichzeitig Synergien genutzt werden, um die Effizienz und die Wirkung des neuen Instruments zu verbessern.
Die Richtlinie enthält Präzisierungen der Direktzahlungsverordnung in Bezug auf die BrBL. Sie ist nach den Projektphasen Initiierung, Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation gegliedert und soll die Erarbeitung der Projektentwürfe und Gesuche vereinfachen sowie die Gleichbehandlung der Kantone im Prozess der Erarbeitung der PrBL gewährleisten.
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Weitere Themen

Biodiversitätsbeiträge
Der Bund zahlt Beiträge für eine angepasste Nutzung der Flächen und fördert und erhält damit einheimische Arten und ihre Lebensräume in der Landwirtschaft.

Landschaftsqualitätsbeiträge
Der Beitrag für Landschaftsqualität fördert regionale und kulturlandschaftliche Besonderheiten. Damit wird die Erhaltung, Förderung und Entwicklung attraktiver Landschaften unterstützt.