Zolltarifnummern und Zolltarifauskünfte
Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Kennen Sie diese nicht, hilft Ihnen der elektronische Zolltarif Tares des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Suche. Zolltarifauskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Zolltarifnummern

Der elektronische Zolltarif TARES beruht, wie die meisten Zolltarife weltweit, auf dem international gültigen harmonisierten System HS. Wie die Zolltarifnummer entschlüsselt wird, sehen Sie auf der nebenstehenden Abbildung.
Zolltarifauskünfte
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erteilt auf Anfrage verbindliche Zolltarifauskünfte.
Das BAZG bearbeitet die Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs. Sind die erforderlichen Angaben vollständig, erteilt das BAZG die Auskunft in der Regel innert 40 Tagen.
Der elektronische Zolltarif TARES
Der elektronische Zolltarif TARES, bildet den Schweizerischen Gebrauchstarif ab. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG stellt die elektronische Anwendung TARES zur Ermittlung der Zolltarifnummer kostenlos im Internet zur Verfügung.
Sie können das Datum, das Herkunfts- oder Bestimmungsland und die Verkehrsrichtung (Einfuhr/Ausfuhr) auswählen. Danach geben Sie die 8-stellige Tarifnummer und einen eventuell vorhandenen (statistischen) Schlüssel ein. Durch Anklicken des Lupensymbols finden Sie den aktuellen Zollansatz.
Zollansätze
Der Zollansatz wird verwendet, um die Höhe der Zollgebühren zu berechnen, die ein Importeur bezahlen muss. Der Zollansatz variiert je nach Art der Ware und Herkunftsland. Der Zollansatz wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) festgelegt.
Kontingentszollansatz und Ausserkontingentszollansatz
Besitzt der Importeur einen Anteil am Kontingent, so kann die entsprechende Ware zum tieferen Kontingentszollansatz KZA oder Nullzoll eingeführt werden. Besitzt der Importeur keinen Anteil am Kontingent, muss er den wesentlich höheren Ausserkontingentszollansatz AKZA bezahlen. Importe zum AKZA sind jederzeit und in unbeschränkter Menge möglich.
Zuteilung von Anteilen an Kontingenten von landwirtschaftlichen Produkten
Bei vielen Produkten und Produktegruppen wie Fleisch, Wurstwaren, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Schafe, Rinder, Milchprodukte werden Anteile an den Zollkontingenten durch das Bundesamt für Landwirtschaft BLW zugeteilt. Mehr Informationen zu diesen Produken finden Sie auf der Seite Einfuhr (Landwirtschaftliche Produkte und Fleisch / Tiere).