Politikevaluation

Grundlage für die Evaluation der Agrarpolitik ist Art. 1851ter des Landwirtschaftsgesetzes:

Art. 185 Vollzugsdaten, Monitoring und Evaluation

1ter Er [der Bund] evaluiert die Wirksamkeit der Massnahmen dieses Gesetzes.

Die Evaluationstätigkeit des BLW basiert auf einer durch die Geschäftsleitung verabschiedeten Evaluationsstrategie und einem Leitfaden für die Durchführung konkreter Projekte. Die Projektplanung erfolgt rollend über vier Jahre.

Abgeschlossene Evaluationsprojekte werden auf der Webseite „Externe Studien“ der Bundeskanzlei publiziert.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.09.2020

Zum Seitenanfang

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/das-blw/forschung-und-beratung/politikevaluation.html