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Veröffentlicht am 7. März 2025

Agrarpolitik 2030+

Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) eröffnet. Er will mit der AP30+ die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der unternehmerische Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitert sowie die Wertschöpfung und die Ressourceneffizienz gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Landwirtschaft zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Dezember 2026.

Eine Frau auf dem Acker hälte eine junge Pflanze in ihren Händen

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesrat will mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu die Rahmenbedingungen so anpassen, dass Landwirtinnen und Landwirte mehr unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten und ihre Wertschöpfungspotenziale besser nutzen können. Gleichzeitig sollen die Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für ein ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltiges Ernährungssystem übernehmen.

Um den Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor:

  • Mehr Handlungsspielraum und weniger Administration, etwa durch ergebnisorientierte Direktzahlungen und Nutzung der Potenziale der Digitalisierung.
  • Bessere Marktbedingungen, u. a. dank einer Stärkung der Marktbeobachtung und der Selbsthilfemassnahmen sowie einer Erhöhung der Milchzulagen.
  • Stärkung der Produktionsgrundlagen und der Ressourceneffizienz beispielsweise mit der Umsetzung der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 und der Förderung besonders nachhaltiger Technologien.
  • Mehr Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie etwa Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel.

Der Bundesrat beabsichtigt, beim Parlament landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2030 bis 2033 in der Höhe von 13 808 Millionen Franken zu beantragen. Die finanzielle Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft für die Jahre 2030-2033 wird damit um insgesamt 123 Millionen Franken tiefer liegen als der geplante Mitteleinsatz für die Jahre 2026-2029 (vgl. Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2026-2029). Sie liegt jedoch 80 Millionen Franken höher, als dies bei einer nominalen Fortschreibung des Finanzplans 2030 der Fall wäre.

Grundlagenbericht Stand Zielerreichung

Gleichzeitig mit dem Start der Vernehmlassung hat das BLW den Grundlagenbericht zum Stand der Zielerreichung in der Land- und Ernährungswirtschaft publiziert. Der Grundlagenbericht zeigt auf, ob die Land- und Ernährungswirtschaft inklusive Konsum aufgrund der erwarteten Entwicklung bis 2030 auf Kurs ist, um die aus dem Zukunftsbild 2050 abgeleiteten Zwischenziele im Jahr 2030 erreichen zu können. Der Bericht bildet die Grundlage zur Beurteilung der Zielerreichung in Ziffer 1.6 des erläuternden Berichts des Bundesrates.

Hintergrund und politischer Auftrag

Die Arbeiten wurden im Anschluss an die Genehmigung des Postulatsberichts 20.3931/21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik von Juni 2022 durch den Bundesrat lanciert. In diesem Dokument hat der Bundesrat anhand des Zukunftsbildes 2050 aufgezeigt, in welche Richtungen sich die Land- und Ernährungswirtschaft langfristig entwickeln soll, und vier strategische Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Agrarpolitik festgelegt. Im Rahmen der Prüfung des Berichts haben die beiden Räte die Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts » an den Bundesrat überwiesen. In seiner Aussprache vom 18. Februar 2026 hat der Bundesrat das WBF beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

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