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Veröffentlicht am 7. März 2025

Agrarpolitik 2030+

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2026 eine Aussprache zur künftigen Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) geführt. Mit der AP30+ sollen die Landwirtinnen und Landwirte administrativ weiter entlastet und ihr unternehmerischer Handlungsspielraum erweitert werden. Gleichzeitig sollen sie zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

Eine Frau auf dem Acker hälte eine junge Pflanze in ihren Händen

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesrat will mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitern, die Wertschöpfung stärken und der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übertragen.

Um den Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor:

  • Mehr Handlungsspielraum und weniger Administration, etwa durch ergebnisorientierte Direktzahlungen und Nutzung der Potenziale der Digitalisierung.
  • Bessere Marktbedingungen, u. a. dank einer Stärkung der Marktbeobachtung und der Selbsthilfemassnahmen sowie einer Erhöhung der Milchzulagen.
  • Stärkung der Produktionsgrundlagen und der Ressourceneffizienz beispielsweise mit der Umsetzung der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 und der Förderung besonders nachhaltiger Technologien.
  • Mehr Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie etwa Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel.

Hintergrund und politischer Auftrag

Die Arbeiten wurden im Anschluss an die Genehmigung des Postulatsberichts 20.3931/21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik von Juni 2022 durch den Bundesrat lanciert. In diesem Dokument hat der Bundesrat anhand des Zukunftsbildes 2050 aufgezeigt, in welche Richtungen sich die Land- und Ernährungswirtschaft langfristig entwickeln soll, und vier strategische Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Agrarpolitik festgelegt. Im Rahmen der Prüfung des Berichts haben die beiden Räte die Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts » an den Bundesrat überwiesen.

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