Anmeldung Kontrolle

B1.PNG

Anmeldung (= Basis für die Planung und Koordination der Kontrollen durch den Kanton)

  • Wofür:
    a.  ÖLN, inkl. gewünschte ÖLN-Kontrollstelle*;
    b.  Biodiversitätsbeiträge;
    c.  Produktionssystembeiträge;
    d.  Ressourceneffizienzbeiträge.
  • Wann:
    bis spätestens am 31. August vor dem Beitragsjahr
  • Wo:
    bei der vom Wohnsitzkanton oder, bei juristischen Personen, bei der vom Sitzkanton bezeichneten Behörde

*    Bei der Anmeldung (DZV Art. 97) teilt der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin dem Kanton mit, welche Kontrollstelle er für die ÖLN-Kontrolle auf seinem Betrieb wünscht. Zur Auswahl stehen alle Kontrollstellen, die mit dem zuständigen Kanton einen Zusammenarbeitsvertrag für ÖLN-Kontrollen abgeschlossen haben (nähere Auskünfte sind beim zuständigen Kanton erhältlich).  

Kontrollplanung

Die Anmeldungen und die rechtlichen Vorgaben über die Abstände zwischen den Kontrollen bilden die Basis für die Kontrollplanung durch den Kanton. Nach Abschluss der Planung teilt er jeder Kontrollstelle mit, auf welchen Betrieben im Beitragsjahr eine ÖLN- und allenfalls weitere Kontrollen durchzuführen sind. 

B2.PNG

Kontrolle

Bei Kontrollen hat der Bewirtschafter/die Bewirtschafterin nachzuweisen, dass er/sie die Anforderungen der ersuchten Direktzahlungsarten, einschliesslich jene des ÖLN, auf dem gesamten Betrieb erfüllt beziehungsweise erfüllt haben (DZV Art. 101).

Tierschutzkontrollen im Rahmen des ÖLN sind nach den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung durchzuführen (DZV Art. 102 Abs. 2).

Bei der Betriebskontrolle festgestellte Mängel oder falsche Angaben muss die Kontrollperson dem Bewirtschafter/der Bewirtschafterin unverzüglich mitteilen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 31.08.2023

Zum Seitenanfang

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/anmeldung-kontrolle.html