Seit Januar 2020 führen die Kantone die Landwirtschaftskontrollen nach einem neuen System durch. Betriebe mit einem erhöhten Risiko für Mängel werden seither häufiger kontrollliert. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich das geänderte Kontrollwesen bewährt. Das Bundesamt für Landwirtschaft wie auch die Vollzugs- und Kontrollstellen ziehen eine positive Bilanz.
Über die Jahre hatte sich der Kontrollaufwand für die gewachsene Anzahl Direktzahlungsarten derart erhöht, dass das bestehende Kontrollsystem nicht mehr zielführend war. Die Grundkontrollen, die alle vier Jahre durchzuführen waren, beanspruchten sämtliche Ressourcen, so dass für gezielte, zusätzliche Kontrollen kaum mehr Kapazitäten frei waren. Der Ruf nach administrativer Entlastung und nach einem gezielteren Kontrollsystem wurde laut.
Geglückte Umlagerung der Kontrollen
Das Hauptziel des neuen Systems konnte erreicht werden, nämlich die Reduktion und Vereinfachung von repetitiven Grundkontrollen bei gleichzeitiger Ausdehnung der risikobasierten Kontrollen. Das Kontrollsystem ist in seiner Gesamtheit effektiver und aus Sicht des Bundes und der Kantone glaubwürdiger geworden. Auch die häufiger unangemeldet durchgeführten Tierwohlkontrollen sehen die Kontrollstellen als Gewinn. Für die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter bringt das neue Kontrollsystem insgesamt weniger administrativen Aufwand.
Stabilität für die kommenden Jahre
Nach der erfolgreichen Einführung des neuen Kontrollsystems soll das System bis auf Weiteres keine grösseren konzeptionellen Anpassungen erfahren, um eine gewisse Stabilität gewährleisten zu können. Allfällige Weiterentwicklungen – zum Beispiel aufgrund des Verordnungspakets zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 - werden die Kantone und Kontrollstellen wie auch der Schweizer Bauernverband wie bisher eng begleiten.
Was sich regelmässig ändern wird, sind die Bereiche mit höheren Risiken, welche die Kantone während mindestens eines Jahres verstärkt kontrollieren. So werden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure im kommenden Jahr die Bereiche Einstreue bei BTS-Rindvieh, Rückzugsstreifen bei Vernetzungsprojekten, Pflanzenschutzmitteleinsatz und Pufferstreifen gezielt unter die Lupe nehmen. Zudem sollen die Kantone ab 2022 einen eigenen Risikobereich festlegen können, den sie über eine gewisse Zeitdauer hinweg verstärkt kontrollieren.