In-situ-Beitrag

Mit dem In-situ-Beitrag fördert der Bund die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen vor Ort (in‑situ) auf schweizweit bis zu 2'750 Hektaren.

Wiesenfuchsschwanz-Wiese

In-situ-Erhaltung von Futterpflanzen

Gestützt auf Art. 147a des Landwirtschaftsgesetzes können Flächen mit Beiträgen unterstützt werden, auf denen standortangepasste, autochthone Wildpflanzenarten in-situ erhalten und daher den künftigen Generationen zugänglich gemacht werden.

Zur Erhaltung einer lokalen, genetischen Futterpflanzenvielfalt wird auf ausgewählten Dauergrünflächen die In-situ-Erhaltung nach Artikel 2 Buchstabe f PGRELV (SR 916.181) angestrebt. Bei der Erhaltung kommt den Bewirtschaftenden von Landwirtschaftsbetrieben eine zentrale und langfristige Rolle zu. Durch mit der Fläche angepasster Bewirtschaftung kann sich die vorhandene Vielfalt entwickeln.

Mit der Massnahme werden folgende Biodiversitätsziele verfolgt:

a. Sicherung der genetischen Vielfalt:
Die natürliche genetische Vielfalt der Futterpflanzen auf Dauergrünland wird erhalten;

b. Nachhaltige Nutzung:
Die genetischen Eigenschaften der Futterpflanzen können in der bestehenden Ausprägung genutzt werden;

c. Fortlaufende Anpassung:
Die fortwährende Anpassung der Futterpflanzen an sich verändernde natürliche Bedingungen ist gewährleistet.

Biogeografische Regionen

In untenstehender Grafik sind die bereits anerkannten In-situ-Flächen abgebildet:

biogeografische regionen
Biogeografische Regionen der Schweiz (Quelle: BAFU)

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 04.04.2022

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