Mit dem In-situ-Beitrag fördert der Bund die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen vor Ort (in‑situ) auf schweizweit bis zu 2'750 Hektaren.
In-situ-Erhaltung von Futterpflanzen
Gestützt auf Art. 147a des Landwirtschaftsgesetzes können Flächen mit Beiträgen unterstützt werden, auf denen standortangepasste, autochthone Wildpflanzenarten in-situ erhalten und daher den künftigen Generationen zugänglich gemacht werden.
Die Biodiversität besteht aus der Vielfalt der Lebensräume, Arten und Gene, sowie deren Zusammenspiel, der funktionellen Biodiversität. Für zwei Hauptprodukte der Schweizer Landwirtschaft, Milch und Käse, ist Raufutter der wichtigste Rohstoff für die Produktion, weswegen den Futterpflanzen in der Schweiz ein hoher Stellenwert zukommt. Diese Bedeutung ist in der staatlichen Futterpflanzenzüchtung sichtbar, in der aktuell vier Klee- und neun Grasarten züchterisch bearbeitet werden. Sie greift für die Entwicklung von neuen Sorten auf die einheimische, natürlich vorkommende Vielfalt zurück und braucht darum heute und auch in Zukunft Zugang zu dieser Vielfalt.
Dieses für die Gesellschaft wertvolle Gut kann jedoch auf dem Markt nicht verkauft werden. Daraus resultiert eine Gefährdung der genetischen Vielfalt der Futterpflanzen, insbesondere durch Bewirtschaftungsänderungen wie z.B. eine intensivere oder etensivere Nutzung, eine veränderte Düngung oder die Verwendung von Zuchtsorten (Z-Saatgut).
Von den auf In-situ-Flächen vorkommenden halbwilden Populationen, die als Ökotypen bezeichnet werden, soll ein repräsentativer Teil der genetischen Vielfalt erhalten bleiben. Diese Populationen passen sich laufend an die sich verändernden Umweltbedingungen an.
Mit den derzeitigen Biodiversitätsfördermassnahmen der Direktzahlungsverordnung (DZV) wird die genetische Vielfalt im Sinne der PGRELV nicht in genügendem Umfang gefördert. Mit den In-situ-Flächen werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die genetische Vielfalt der Futterpflanzen in landwirtschaftlichen Futterbauflächen gezielt gefördert werden kann.
Zur Erhaltung einer lokalen, genetischen Futterpflanzenvielfalt wird auf ausgewählten Dauergrünflächen die In-situ-Erhaltung nach Artikel 2 Buchstabe f PGRELV (SR 916.181) angestrebt. Bei der Erhaltung kommt den Bewirtschaftenden von Landwirtschaftsbetrieben eine zentrale und langfristige Rolle zu. Durch die auf die Fläche angepasste Bewirtschaftung kann sich die vorhandene Vielfalt entwickeln.
Mit der Massnahme werden folgende Biodiversitätsziele verfolgt:
a. Sicherung der genetischen Vielfalt:
Die natürliche genetische Vielfalt der Futterpflanzen auf Dauergrünland wird erhalten;
b. Nachhaltige Nutzung:
Die genetischen Eigenschaften der Futterpflanzen können in der bestehenden Ausprägung genutzt werden;
c. Fortlaufende Anpassung:
Die fortwährende Anpassung der Futterpflanzen an sich verändernde natürliche Bedingungen ist gewährleistet.
Die Umsetzung des In-situ-Beitrags startete 2018 mit dem Pilotkanton Graubünden, der im 2019 erstmals den In‑situ-Beitrag auszahlte. Ein Jahr später folgte Luzern als zweiter Pilotkanton. Die schweizweite Umsetzung begann im 2021. Im 2022 erfolgte die erste schweizweite Beitragszahlung.
Bis zu 2'750 ha In‑situ-Flächen mit den darauf vorkommenden standortangepassten und authochthonen Pflanzenarten können einen jährlichen In-situ-Beitrag von 450 Franken pro Hektare erhalten. Die Flächen sind auf die ganze Schweiz mit ihren biogeografischen Regionen verteilt.
Wo noch relevante Lücken in der Erhaltung bestehen, lanciert das BLW Ende des Jahres einen Aufruf fürs Folgejahr. Dieser kann auf einzelne Pflanzenverbände oder Gebiete beschränkt sein. Interessierte Landwirte und Landwirtinnen erhalten beim Landwirtschaftsamt ihres Kantons nähere Informationen zum Aufruf.
In allen Kantonen gibt es noch Lücken bei den Pflanzenverbänden oder bei den landwirtschaftlichen Zonen. Diese möchten wir gerne schliessen. Interessierte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter können dem Kanton potenziell wertvolle In-situ-Flächen melden. Mit einer Vegetationsaufnahme werden wichtige Parameter aufgenommen. Die Flächen werden vom Kanton geprüft und dem BLW zur Anerkennung zugestellt. Ab 2024 werden auch Flächen mit dem Pflanzenverband "Rotschwingel-Straussgraswiese" gesucht und gefördert.
Der Bund lancierte im 2021 und 2022 einen Flächenaufruf, wo potenziell wertvolle In-situ-Flächen gemeldet werden konnten. Mit einer Vegetationsaufnahme wurden wichtige Parameter aufgenommen und die Fläche dem Bund zur Bewilligung zugestellt.
Eine In-situ-Fläche muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Dauergrünfläche
- Flächen mit den Codes 613, 616, 625
- Kein Bauland
- Nicht als Biodiversitätsförderfläche (BFF) angemeldet
- Fläche mit relevantem Pflanzenverband
- Geschlossener, stabiler Bestand ohne Übersaat oder Neuansaat mit Zuchtsaatgut seit mindestens 8 Jahren
- Ohne markante Bewirtschaftungsänderung seit mindestens 8 Jahren
- Unproblematischer Bestand bezüglich Unkräuter und Ungräser
- Pro Betrieb werden maximal zwei Hektaren anerkannt.
- Mindestens 0.2 Hektaren gross in den biogeografischen Regionen Genferseegebiet, Hochrheingebiet, Südalpen, Südliches Tessin
- Mindestens 0.5 Hektaren gross in den anderen biogeografischen Regionen
- Fromentalwiese
- Bärenklau-Knaulgraswiese
- Italienische Raigraswiese
- Weissklee-Wiesenfuchsschwanz-Wiese
- Englische Raigras-Wiesenrispen-Mähweide
- Rotschwingel-Straussgras-Wiese
- Goldhaferwiese
- Kammgrasweide
- Milchkrautweide
Biogeografische Regionen
In untenstehender Grafik sind die bereits anerkannten In-situ-Flächen abgebildet:
Weiterführende Informationen
Dokumentation
Links
Rechtliche Grundlagen
- Direktzahlungsverordnung 2024 (PDF, 2 MB, 26.01.2024)mit Weisungen und Erläuterungen
Letzte Änderung 19.03.2024