In-situ-Beitrag
Auf den Schweizer Wiesen und Weiden wachsen einmalige Futterpflanzen. Halbwilde Populationen sind besonders gut an ihren Standort angepasst. Für die Züchtung sind sie von grossem Wert. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten die halbwilden Futterpflanzen auf ausgewählten Flächen und stellen sie der Forschung und Züchtung zur Verfügung. Dafür erhalten sie den In-situ-Beitrag.

Hotspot für Futterpflanzen
Der grösste Teil der landwirtschaftlichen Fläche in der Schweiz ist Grünland. Auf langjährigen Grünlandflächen (Dauergrünflächen) haben sich besondere Futterpflanzen entwickelt: Unter dem Einfluss der Bewirtschaftung sind halbwilde Pflanzen entstanden.
Diese Ökotypen sind bestens standortangepasst. Von Standort zu Standort ist die Genetik der Pflanzen verschieden. Sie unterscheiden sich auch von den gezüchteten Sorten, welche in Saatgutmischungen im Handel zu kaufen sind.
Die vielen verschiedenen Standorte und die unterschiedliche Nutzung (Schnittnutzung, Weide) haben zu einer immensen Vielfalt innerhalb einer Pflanzenart geführt. Diese genetische Vielfalt ist Teil der Biodiversität. Die Schweiz hat besonders viele unterschiedliche Standorte und ist ein Hotspot für die Vielfalt bei den Futterpflanzen.
Internationale Verantwortung
Die Schweiz hat sich international verpflichtet die genetische Vielfalt zu bewahren. Kulturpflanzen werden in Sammlungen erhalten. Wildpflanzen und halbwilde Populationen werden an ihrem Entstehungsort erhalten. Diese Erhaltungsform wird In-situ-Erhaltung genannt.
Die In-situ-Erhaltung ist eine Massnahme des Nationalen Aktionsplans für die Erhaltung und Nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Vielfalt für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL). Bei der In-situ-Erhaltung können sich die Pflanzen laufend den Umweltbedingungen anpassen.
Knowhow und Engagement
.jpg?rect=46%2C0%2C1294%2C728&auto=format)
Die einmalige Genetik soll auch in Zukunft auf den Flächen zu finden sein. Dafür brauchen wir das Knowhow und Engagement der Bewirtschaftenden. Sie wissen, wie sie Schäden ohne Zuchtsaatgut ausgleichen, und sie vermeiden abrupte Änderungen in der Bewirtschaftung.
Hierfür erhalten sie den In-situ-Beitrag. Er wird zusammen mit den Direktzahlungen ausgezahlt.
Voraussetzungen für In-situ-Flächen
Der In-situ-Beitrag wird für wenig-intensiv bis intensiv bewirtschaftete Dauergrünflächen ausbezahlt. Er ist schweizweit auf 2'750 Hektaren beschränkt. Ziel ist, dass die 2'750 Hektaren möglichst viele unterschiedliche Standorte abdecken. Darum gibt es für den In-situ-Beitrag eine Obergrenze von zwei Hektaren pro Fläche und Betrieb.
Die detaillierten Anforderungen an die In-situ-Flächen sind in Anhang 3 der Richtline für den In-situ-Beitrag (In-situ-Richtlinie) beschrieben.
Flächen melden und anerkennen

Der Aufruf wird jeweils gegen Ende des Jahres den Kantonen mitgeteilt und auf dieser Seite hier publiziert.
Für 2025 gibt es vom BLW keinen spezifischen Aufruf für In-situ-Flächen. Da das Flächenlimit noch nicht erreicht ist, können interessierte Betriebe weiterhin potenzielle Flächen melden.
Interessierte Betriebe melden dem Kanton potenzielle In-situ-Flächen. Der Kanton prüft die Flächen und beauftragt jemanden mit einer Vegetationsaufnahme. Gute Flächen übermittelt er dem BLW, welches die Flächen gemäss der In-situ-Richtlinie beurteilt und anerkennt.
Teil der Nationalen Genbank
Als Massnahme des NAP-PGREL sind die In-situ-Flächen Teil der Nationalen Genbank PGREL (siehe Aktionsplan für die Vielfalt der Nutzpflanzen). Betriebe mit In-situ-Flächen sind bereit, der Züchtung und Forschung Zugang zum Pflanzenmaterial zu gewähren. Im Nationalen Informationssystem PGREL-NIS sind unter Kulturen > Futterpflanzen alle anerkannten In-situ-Flächen auf einer Karte abgebildet. Die Anfragen für das Pflanzenmaterial erfolgen über das PGREL-NIS und werden vom BLW koordiniert.