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Veröffentlicht am 30. April 2025

Direktzahlungen für Betriebe

Der Betrieb wird das ganze Jahr über aktiv bewirtschaftet. Deshalb wird er auch Ganzjahresbetrieb genannt. Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zu den Betrieben.

DZ Ganzjahresbetriebe

Was ist ein Betrieb

Als Betrieb gilt ein landwirtschaftliches Unternehmen, das Pflanzenbau betreibt oder Nutztiere hält. Der Betrieb ist rechtlich, wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell selbstständig und unabhängig von anderen Betrieben. Er umfasst mindestens eine Produktionsstätte. Diese besteht aus einer  Einheit von Land, Gebäuden und Einrichtungen und ist räumlich klar erkennbar. Der Betrieb wird während dem ganzen Jahr bewirtschaftet.

Welche Beitragsarten erhalten Betriebe

Die Betriebe erhalten auf Gesuch hin

Wer erhält Direktzahlungen für einen Betrieb

Direktzahlungen erhalten Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften. Beitragsberechtigt sind

  • Natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sowie die «bäuerliche» AG oder GmbH mit Sitz in der Schweiz.
  • Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, Gemeinden und Kantone sind nur für Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge beitragsberechtigt
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Welche Voraussetzungen müssen eingehalten sein

Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen dürfen nicht älter als 65 Jahre sein. Sie müssen die Anforderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung erfüllen.

Der Betrieb muss eine Mindestgrösse von 0,20 Standardarbeitskräften erreichen. Mindestens 50 Prozent der anfallenden Arbeiten müssen durch betriebseigene Arbeitskräfte ausgeführt werden.

Die Betriebe müssen den ökologische Leistungsnachweis ÖLN erbringen.
Die Tierschutzvorschriften sind eingehalten. Die Anzahl Tiere darf die Grenze der Höchstbestandesverordnung nicht überschreiten.
Verschiedene Akten und ein Ordner liegen auf einem Tisch
Ab 2027: Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall für die im Betrieb mitarbeitenden Partnerinnen und Partner.

Weiterführende Informationen