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Veröffentlicht am 14. Januar 2025

Kulturlandschaftsbeiträge

Der Bund unterstützt den Erhalt der Kulturlandschaft. Zum Ausgleich der Standortnachteile zahlt er für Flächen im Hügel- und Berggebiet einen Offenhaltungsbeitrag. Hangbeiträge und Steillagenbeiträge fördern die Nutzung von aufwändig bewirtschaftbaren Flächen. Damit ausreichend Tiere gealpt werden, erhalten die Ganzjahresbetriebe einen Alpungsbeitrag für das Sömmern ihrer Tiere. Die Sömmerungsbetriebe werden für die nachhaltige Bewirtschaftung der Alpen mit dem Sömmerungsbeitrag unterstützt.

Gepflegte Wiese im hügeligen Gelände

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Offenhaltungsbeitrag entschädigt der Bund die Bewirtschaftungsnachteile der höheren Zonen. Als Bewirtschaftungsnachteile gelten z. B. die kürzere Vegetationszeit, die Verkehrslage, die Erschliessung (z.B. Distanz zum nächstgelegenen Dorf oder Zentrum) und die Topografie. Der Offenhaltungsbeitrag ist nach Zone abgestuft und steigt von der Hügel- bis zur Bergzone IV an. In der Talzone wird er nicht ausbezahlt, weil dort die Offenhaltung ohne Beitrag gewährleistet ist. Um ihn zu erhalten, müssen die Bewirtschaftenden den Waldeinwuchs verhindern, z.B. mit einer angemessenen Bewirtschaftung, Reinigungsschnitten, Entfernung der eingewachsenen Sträucher und Bäume oder Bekämpfung der Problempflanzen.

Hangbeitrag

Die regelmässige landwirtschaftliche Nutzung verhindert die Verwaldung von Flächen. Diese Bewirtschaftung ist für Wiesen in Hanglangen besonders aufwändig. Damit gewährleistet ist, dass diese Flächen an Hanglagen trotzdem ausreichend genutzt werden, zahlt der Bund Hangbeiträge. Die Bewirtschafter erhalten den Beitrag nur, wenn sie die Wiesen mähen. Für Weiden werden keine Hangbeiträge bezahlt, weil dort der Mehraufwand für die Bewirtschaftung weniger bedeutend ist.

Hangbeitrag für Rebflächen

Der Bund unterstützt Rebflächen mit einem separaten Hangbeitrag. Dieser wird ab einer Neigung von 30% ausgerichtet. Die Beiträge sind höher als Hangbeiträge für die übrigen Flächen. Der Hangbeitrag für Rebflächen entschädigt insbesondere für die Einschränkungen in der Mechanisierung. Die höchsten Beiträge erhalten Rebflächen in Terrassenlagen. Terrassen wurden durch das Einfügen von Stützmauern erstellt, damit der Boden flacher wurde. Es gibt genaue Bestimmungen dazu, welche Terrassenreben mit diesem Hangbeitrag unterstützt werden. So müssen z.B. die Mauern der Terrassen aus Steinen sein und die talseitigen Mauern mindestens ein Meter hoch.

Steillagenbeitrag

Die Bewirtschaftung von steilen Flächen erfordert viel Handarbeit, die Mechanisierung ist stark eingeschränkt. Ein Betrieb hat meist Flächen, die intensiver bewirtschaftet und solche, die extensiv bewirtschaftet werden. Extensiv heisst keine oder kaum Düngung, nur ein bis zwei Nutzungen im Jahr und wenig Futterertrag. Normalerweise legt ein Betrieb extensive Wiesen auf steilere Flächen, damit die aufwändige Bewirtschaftung am Hang weniger ins Gewicht fällt. Ein Betrieb mit einem hohen Anteil an steilen Flächen muss jedoch einen Teil der steilen Flächen intensiver bewirtschaften, weil er sonst nicht ausreichend Futter produzieren würde. Der Steillagenbeitrag berücksichtigt deshalb den zusätzlichen Aufwand für Betriebe, welcher sich daraus ergibt, dass ein höherer Anteil Mähwiesen an Steillagen intensiver bewirtschaftet werden muss. Er steigt mit steigendem Anteil Steillagen pro Betrieb linear an.

Alpungsbeitrag

Für die Bewirtschaftung der Sömmerungsflächen in der Schweiz braucht es ausreichend Ganzjahresbetriebe, welche ihre Tiere im Sommer auf die Alpen (Sömmerungsbetriebe) geben. Der Alpungsbeitrag gibt diesen Betrieben einen Anreiz dazu. Der Alpungsbeitrag ist in allen Zonen gleich hoch. Die Tiere müssen auf anerkannten Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb im Inland gealpt werden. Der Beitrag wird für die effektive Anzahl Tiere und deren Sömmerungstage bezahlt.

Sömmerungsbeitrag

Das Sömmerungsgebiet ist das Gebiet, welches nur im Sommer als Weide bewirtschaftet wird. Es ist ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft in den Alpen, Voralpen und im Jura. In der Schweiz umfasst es circa 465‘000 Hektaren. Ohne die Beweidung würden die Sömmerungsflächen verwalden oder verbuschen. Damit die Alpweiden bewirtschaftet und gepflegt werden, zahlt der Bund den Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben den Sömmerungsbeitrag. Dieser wird ausgehend vom festgelegten Normalbesatz pro Betrieb ausgerichtet. Der Normalbesatz wird aufgrund des Futterangebots auf der Alp festgelegt. Er hält fest, für wie viele Tiere und wie viele Tage das auf der Alp in einem Sommer anfallende Futter ausreicht.

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