Alpungsbeitrag

Die Sömmerungsflächen in der Schweiz können nur bewirtschaftet werden, wenn sie mit genügend Tieren bestossen werden. Der Alpungsbeitrag gibt dem Ganzjahresbetrieb einen Anreiz, seine Tiere auf einen Sömmerungsbetrieb zur Sömmerung zu geben. Der Alpungsbeitrag ist in allen Zonen gleich hoch. Die Tiere müssen auf anerkannten Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb im Inland gealpt werden. Ein Normalstoss (NST) entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen.

Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro gesömmerten NST und Jahr.

Letzte Änderung 04.05.2016

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