Der Offenhaltungsbeitrag ist nach Zone abgestuft, um die Bewirtschaftungsnachteile in den höheren Zonen angemessen zu berücksichtigen. Als Bewirtschaftungsnachteile gelten insbesondere die klimatisch bedingte kürzere Vegetationszeit, die Verkehrslage und die Erschliessung (vom nächstgelegenen Dorf bzw. Zentrum) sowie die Oberflächengestaltung. Weil in der Talzone die Offenhaltung ohne Beiträge gewährleistet ist, wird dort kein Offenhaltungsbeitrag bezahlt. Der Waldeinwuchs muss mit geeigneten Massnahmen (Reinigungsschnitte, Entfernung der eingewachsenen Sträucher und Bäume, Einzelstockbekämpfung der Problempflanzen etc.) verhindert werden.
a. | in der Hügelzone | 100 Fr. |
b. | in der Bergzone I | 230 Fr. |
c. | in der Bergzone II | 320 Fr. |
d. | in der Bergzone III | 380 Fr. |
e. | in der Bergzone IV | 390 Fr. |
Letzte Änderung 03.11.2020