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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Generaleinfuhrbewilligung GEB

Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur GEB für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Wer kann eine GEB beantragen? Wo kann ich eine GEB beantragen? Für welche Erzeugnisse kann oder muss ich eine GEB beantragen? Wie lange ist die GEB gültig und was kostet eine GEB?

Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Einfuhrbewilligungen für Lebensmittel, welche nicht vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ausgestellt werden, zum Beispiel für Zucker, Speiseöle und Speisefette, Proteinträger, Reis oder Kaffee.

Holzstempel mit approved Schriftzug

Was ist eine GEB?

Eine GEB für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist eine eindeutige Identifikationsnummer für die Behörde und deren Geschäftspartner (Handel, Industrie, Logistikcenter).

Eine GEB enthält in der Regel kein Recht zur Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten zum tiefen Kontingentszollansatz.

Privatpersonen brauchen im Reiseverkehr bis 20 kg keine GEB. Mengen über 20 kg werden jedoch als Handelsverkehr betrachtet und benötigen daher ebenfalls eine GEB.

Wer benötigt eine GEB bei der Einfuhr?

Privater Reiseverkehr:

Keine GEB wird benötigt bei der Einfuhr im privaten Reiseverkehr, wenn die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht in Handel gelangen.

Privater Versandhandel, Sendungen via Kurier oder Onlinebestellungen:

Privatpersonen gelten in diesem Fall als Importeur. Bei der Verzollung muss in der Zollanmeldung die GEB Nummer angegeben werden, fallls GEB- pflichtige Produkte über 20 kg eingeführt werden.

Handelswaren

Handelswaren über 20 kg benötigen für die Einfuhr eine GEB.

Beachten Sie die Freimengen des Zolls. Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak (BAZG)

Waren des Reiseverkehrs sind Waren, die jemand auf einer Reise über die Zollgrenze mitführt, ohne dass sie für den Handel bestimmt sind. Weitere Informationen erhalten Sie in den Bestimmungen des Zollgesetzes (BAZG) oder auch unter Lebensmittel im privaten Reiseverkehr (BLV).

Wer kann eine GEB beantragen?

Eine GEB wird natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften erteilt, die im schweizerischen Zollgebiet Wohnsitz oder Sitz haben.

Wo kann ich eine GEB beantragen?

Sie beantragen die GEB in eKontingente.

Für welche Erzeugnisse muss ich eine GEB beantragen?

Einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse, benötigen bei deren Einfuhr eine GEB. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Einfuhr informieren und die entsprechende Zolltarifnummer kennen. Mit der Zolltarifnummer können Sie Bewilligungspflichten, Zollansätze oder weitere Abgabenpflichten einsehen.

Die Zolltarifnummer finden Sie im elektronischen Zolltarif des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Elektronischer Zolltarif Tares (BAZG)

Verbindliche Zolltarifauskünfte erteilt das BAZG auf Anfrage hin: Zolltarifauskünfte (BAZG).

GEB für Wein:

Ist der Wein für den privaten Gebrauch bestimmt, kann keine GEB beantragt werden. Falls Sie Weinimporte für den privaten Gebrauch planen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Zollstelle (BAZG) oder Ihre Zollagentur.

Ist der Wein für den Handel bestimmt, ist vorgängig eine Registrierung bei der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) notwendig. Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK). Nach dieser Registrierung können Sie eine GEB für Wein beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beantragen.

Wie lange ist die GEB gültig und was kostet eine GEB?

Die GEB ist unbeschränkt gültig und ist kostenlos.

GEB für Pflanzenschutzmittel

Die GEB für Pflanzenschutzmittel kann nicht in eKontingente beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung benötigen

GEB der Réservesuisse

Für die Einfuhr von

  • Zucker
  • Reis zu Speisezwecken
  • Speiseöle und Speisefette (wie z.B. Olivenöl, Rapsöl, Erdnussöl, Margarine usw.)
  • Kaffee
  • Getreide zur menschlichen Ernährung
  • Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken

benötigen Sie eine GEB von der Réservesuisse. Die nötigen Informationen finden Sie unter dem folgenden Link reservesuisse.

Weiterführende Informationen

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Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigen oder spezifische Anforderungen erfüllen müssen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von weiteren Produkten, wie z.B. Brot- und Grobgetreide, Futtermittel, Küken und Junghennen sowie Pflanzenschutzmittel welche bei der Einfuhr eine Generaleinfuhrbewilligung benötigen.