Kartoffeln und Kartoffelprodukte

Bilderserie Einfuhr Kartoffeln

Was braucht es?

Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG weiterhelfen www.zoll.ch -> Zolltarifauskünfte. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren. 

Wenn Sie die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif eingeben, erfahren Sie, ob Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB zum Import des Produktes benötigen.

Für die Einfuhr von Kartoffeln und Kartoffelprodukte benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB. Mit der Eingabe der Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif unter www.tares.ch erfahren Sie, ob Sie eine GEB benötigen.

Anteile am Zollkontingent werden entweder anhand der Inlandleistung resp. Marktanteile zugeteilt oder versteigert.

Wenn Sie einen Kontingentsanteil haben, können Sie die Waren zum tiefen Kontingentszollansatz KZA importieren. Wenn Sie keinen Anteil haben, müssen Sie bei Importen den -teilweise wesentlich höheren- Ausserkontingentszollansatz AKZA bezahlen. In diesem Fall ist eine Generaleinfuhrbewilligung GEB nicht erforderlich.

Privatpersonen, die diese Produkte im Reiseverkehr einführen möchten, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das  Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG -> Reisen und Einkaufen, Freimengen und Wertfreigrenze (admin.ch) informiert über die geltenden Bestimmungen.

Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?

Meldung der Inlandleistung / Gesuche

Als Bemessungsperiode für alle drei Teilzollkontingente gilt der Zeitraum zwischen dem 18. Monat (Juli) und dem 7. Monat (Juni) vor der betreffenden Kontingentsperiode. 

Meldung der Inlandleistung / Gesuche um Anteile an den Teilzollkontingenten Saat- Veredelungs- und Speisekartoffeln müssen bis spätestens am letzten Werktag im September vor Beginn der Kontingentsperiode eintreffen.

Die Meldung der Inlandleistung für Saatkartoffeln, Veredelungskartoffeln und Speisekartoffeln kann seit 1.1.2021 nur noch elektronisch mit der Web-Anwendung eKontingente des BLW vorgenommen werden. Eingaben per Post, Fax oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Link zu der Web-Anwendung eKontingente: www.ekontingente.admin.chEin Benutzerhandbuch für die Erfassung der Inlandleistung finden Sie im Menu "Infos zu eKontingente" - Kapitel 4.

Ein Helpdesk wird Sie bei Fragen zur Dateneingabe unterstützen. Sie erreichen es unter: ekontingente@blw.admin.ch

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.08.2023

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