Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Mit dem Aktionsplan setzt der Bundesrat klare Ziele. Damit diese erreicht werden, sollen bestehende Massnahmen ausgebaut sowie neue eingeführt werden. Der Aktionsplan erlaubt der Schweizer Landwirtschaft, sich mit der Produktion nachhaltiger Nahrungsmittel zu positionieren.
Durch die steigende Einwohnerzahl in der Schweiz wird immer mehr Land bebaut. Dadurch sinkt die Fläche, die landwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Um die wachsende Bevölkerung weiterhin zu ernähren, müssen mehr Nahrungsmittel auf den verbleibenden Anbauflächen produziert werden. Dies ist nur möglich, wenn die Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sowie der Konkurrenz von Unkräutern geschützt werden können. Die Schweiz hat dazu in den letzten Jahrzehnten schrittweise den integrierten Pflanzenschutz eingeführt. Hier gilt der Grundsatz, dass chemische Bekämpfungsmassnahmen erst dann zum Einsatz kommen, wenn mit präventiven und nicht chemischen Massnahmen kein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Pflanzenschutzmittel leisten heute aber immer noch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Erträge und zur Qualität der Erntegüter. Allerdings können die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen biologisch wirksamen Stoffe unerwünschte Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt ausüben. Diese müssen so gut wie möglich begrenzt werden. Zudem soll der integrierte Pflanzenschutz noch besser umgesetzt werden, um die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenarbeit mit anderen Departementen beauftragt, einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erarbeiten.
Im Aktionsplan sind 8 Leitziele und 12 konkrete Zwischenziele definiert. Um diese Ziele zu erreichen, wurden gut 50 Massnahmen in drei verschiedenen Bereichen ausgearbeitet: Anwendung (grün), spezifische Risiken (orange) und begleitenden Instrumente (blau).
Diese Massnahmen werden laufend erweitert und den Bedürfnissen angepasst.
Damit besser veranschaulicht werden kann, auf welchen Ebenen der Aktionsplan wirkt und wie und wo der Bund einwirken kann, werden im Folgenden drei ausgewählte Massnahmen vorgestellt.
Das Vorgehen gegen Unkraut ohne die Hilfe von Herbiziden ist zeitintensiv. Die mechanische maschinelle Unkrautbekämpfung kann ausserdem nur bei guten Bodenverhältnissen durchgeführt werden. Um den Anbau ohne oder nur mit wenigen Herbiziden zu unterstützen, wird er ab 2020 durch Direktzahlungen gefördert.
Nach dem Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verbleiben immer Reste der Brühe im Tank oder in den Spritzenvorrichtungen. Seit 2017 werden durch Direktzahlungen Reinigungssysteme gefördert, welche auf dem Feld durchführbar sind, wo das Abwasser versickern kann, ohne in die Kanalisation zu gelangen. Es gibt aber noch immer Situationen, in denen die Geräte auf dem Hofplatz gewaschen werden müssen. Und auch da wird der Erwerb von Abwasserbehandlungssystemen, die das Wasser reinigen, finanziell gefördert.
Für Pflanzenschutzmittel, bei deren Anwendung allfällige Abschwemmungseinträge ein Risiko für Wasserorganismen darstellen, müssen auf Parzellen, die weniger als 100 m von einem Oberflächengewässer entfernt sind, Massnahmen zur Reduktion des Abschwemmungsrisikos getroffen werden.
Letzte Änderung 08.05.2024
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