Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft: Publikation der Begehren von 8 Organisationen
Bern, 14.08.2025 — Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht die Begehren von acht Organisationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und auf der Website. Die Organisationen Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland, Interprofession du Vacherin Fribourgeois, Branchenverband Schweizer Reben und Weine sowie Raclette Suisse beantragen beim Bundesrat, die Beiträge zur Finanzierung ihrer Selbsthilfemassnahmen auf die Nichtmitglieder auszudehnen. Zudem möchte die Branchenorganisation Milch (BO Milch) vom Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung ihres Reglements für den Standardvertrag und zur Segmentierung verlängern lassen. Interessierte können sich bis zum 15. September 2025 schriftlich dazu äussern.
Die folgenden Organisationen stellen dem Bundesrat das Begehren nach Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetztes, dass er die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikations- und Absatzförderungsmassnahmen auch auf die Nichtmitglieder ausdehnt:
- Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland, Interprofession du Vacherin Fribourgeois, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von 4 Jahren
- Branchenverband Schweizer Reben und Weine, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von 3 Jahren
- Raclette Suisse, neue Ausdehnung für die Dauer von 4 Jahren
Die BO Milch ersucht den Bundesrat, ihr Reglement für den Standardvertrag und zur Segmentierung gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes erneut für die Dauer von 4 Jahren allgemeinverbindlich zu erklären. Damit sollen alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch verpflichtet werden, den Standardvertrag und die Segmentierung umzusetzen. Die Begehren wurden heute im SHAB und auf der Website des BLW publiziert. Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisationen über den Inhalt der Begehren informiert werden. Interessierte können sich bis zum 15. September 2025 schriftlich dazu äussern. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern zu übermitteln. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob er den Begehren entsprechen wird.