Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Bevor Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, müssen sie zugelassen werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden sie auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen geprüft. Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel ist im BLV:
Zulassung Pflanzenschutzmittel
Die bewilligten PSM werden in einem «Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel» aufgelistet. Das Verzeichnis enthält Angaben der vorgesehenen Anwendung, Anwendungseinschränkungen, Aufwandmengen, Gefahrenkennzeichnung und Anwendungsauflagen und steht über folgenden Link zur Verfügung: https://www.psm.admin.ch.
Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind auch die Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind.
Kann eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden, kann die Zulassungsstelle, Zulassungen zur Bewältigung einer Notfallsituation zu gewähren.