Risikoreduktion

Pflanzenschutzmittel enthalten biologisch aktive Stoffe, die neben den gewünschten Schutzwirkungen auch Nebenwirkungen auf «Nichtziel-Organismen» (z. B. Bienen) und die Umwelt (z. B. Boden, Wasser) haben können. Ist ein Pflanzenschutzmittel-Einsatz notwendig, können Massnahmen zur Eindämmung der Risiken getroffen werden. Ziel ist es, die Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu reduzieren.

Um einen besseren Schutz der Oberflächengewässer und Biotope vor den Risiken von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten zu können, werden Anwendungsvorschriften in den Bewilligungen festgelegt. Die Massnahmen gegen Drift oder Abschwemmung sind in den Weisungen betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln definiert.


Letzte Änderung 08.06.2023

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