Getreide und Futtermittel

Brotgetreide

Der inländische Bedarf an Brotgetreide (Weizen, Roggen, Dinkel, Emmer, Einkorn) wird grösstenteils über die inländische Produktion gedeckt. Importe von Brotgetreide erfolgen hauptsächlich innerhalb des Zollkontingents von 70‘000 Tonnen oder ausserhalb des Zollkontingents aus den Zollfreizonen rund um Genf. Ausserhalb des Zollkontingents Brotgetreide können Einfuhren für bestimmte Verwendungszwecke zu ermässigten Zollansätzen getätigt werden. Exporte haben wegen den Preisdifferenzen eine untergeordnete Bedeutung. Ausfuhren von Getreideprodukten erfolgen in nennenswerten Mengen mit privatrechtlicher Rohstoffverbilligung oder im Rahmen des Veredelungsverkehrs.

Futtermittel und Futtergetreide

Futtermittel-Ausgangsprodukte (Einzelfuttermittel) dienen der Deckung des Ernährungsbedarfs von Tieren. Futtermittel sind Stoffe und Produkte, gleichgültig welcher Herkunft oder Verarbeitungsweise, die zur Verfütterung an Nutz- oder Heimtiere bestimmt sind.

Futtermittelbilanz

Gras ist das wichtigste Futtermittel der Schweiz. Es macht in der Futtermittelbilanz den grössten Anteil aus. Nebst Gras, fressen unsere Nutztiere auch Kraftfutter und Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie. Dank Raufutter wie Gras, Heu, oder Silage produziert die Schweiz 84 Prozent des benötigten Tierfutters selber. Bei den 16 Prozent Futtermittelimporten handelt es sich vor allem um Getreide und Soja (Agristat Futtermittelbilanz). Beides bekommen in erster Linie Hühner und Schweine zu fressen, welche Raufutter nicht verdauen können.

Produktionssicherheit

Innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Fachbereich Genetische Ressourcen, Produktionssicherheit und Futtermittel für Fragen zuständig. Wer Futtermittel herstellt und in Verkehr bringen will oder Futtermittelzusatzstoffe zulassen möchte, kontaktiert bitte die zuständige Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP.

Ein- und Ausfuhr

Innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Fachbereich Ein- und Ausfuhr für Fragen rund um den Aussenhandel zuständig. Grundlage über Bestimmungen der Ein- und Ausfuhr von Futtermittel bildet die Zolltarif-Nummer einer Ware. Die Zollverwaltung erteilt auf schriftliche Anfrage hin verbindliche Tarifauskünfte.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 25.05.2023

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