Brotgetreide
Der Bund sorgt für eine angemessene Versorgung mit Brotgetreide. Der inländische Bedarf an Brotgetreide (Weizen, Roggen, Dinkel, Emmer, Einkorn) wird grösstenteils über die inländische Produktion gedeckt. Importe von Brotgetreide erfolgen hauptsächlich innerhalb des Zollkontingents von 70‘000 Tonnen oder zollfrei aus den Freizonen bei Genf.

Brotgetreideanbau und -versorgung in der Schweiz
In der Schweiz wird auf einer Fläche von rund 80'000 Hektaren Brotgetreide angebaut. Dieses deckt den inländischen Bedarf grösstenteils. Weizen ist dabei die wichtigste Brotgetreideart. Dinkel und Roggen spielen eine deutlich geringere Rolle.
Sind die Witterungsbedingungen günstig und ermöglichen hohe Erträge an backfähigem Brotgetreide, nimmt der schweizerische Getreideproduzentverband nötigenfalls Deklassierungen zu Futterzwecken vor. Diese decken neben dem eigentlichen Futtergetreide einen Teil des Schweizer Bedarfes an Futtermittel. Diese Deklassierungen werden mit Produzentenbeiträgen finanziert. Führen widrige Witterungsbedingungen zu mengenmässigen und/oder qualitativen Ernteeinbussen, beantragt die Branchenorganisation für Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen (swiss granum) bei Bedarf eine vorübergehende Zollkontingentserhöhung. Damit soll eine ausreichende Versorgung bis zur nächsten Schweizer Getreideernte gewährleistet werden. In diesem Fall erstellt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entsprechende Entscheidungsgrundlagen zu Handen des Bundesrates.
Informationen zur Einfuhr von Brotgetreide und Grobgetreide zur menschlichen Ernährung
Auf der Seite des BLW Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigen oder spezifische Anforderungen erfüllen müssen finden Sie nähere Angaben zur Einfuhr.
Periodische Überprüfung des Grenzschutzes Brotgetreide in der Schweiz
Das BLW ist zuständig für die periodische Überprüfung des Zollansatzes für Importe von Brotgetreide innerhalb des Zollkontingents. Es überprüft diesen anhand des angestrebten Importpreises, des erwarteten Preises franko Zollgrenze Schweiz und des maximalen Grenzschutzes.
Grenzbelastungen für Getreide zur menschlichen Ernährung
Zollansätze und Garantiefondsbeiträge (unverbindlich) gültig ab 1. Juli 2023. Eine Aktualisierung erfolgt nur, wenn Grenzschutzänderungen eintreten.
Publikationstermine Grenzbelastungen Futtermittel und Ölsaaten, Zucker, Brotgetreide inklusive verarbeitetes Getreide
Termine 2025
Einfuhren von Brotgetreide ausserhalb des Zollkontingents
Ausserhalb des Zollkontingents sind unbeschränkte Brotgetreideimporte zu einem Grenzschutz von 40 Franken je 100 kg möglich. Aus den Freizonen bei Genf kann Brotgetreide zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Getreidezulage
Das BLW richtet eine flächenbezogene Getreidezulage an die Produzenten aus. Beitragsberechtigt sind Getreide zu Speise- und Futterzwecken (ausgenommen Körnermais).
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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Weitere Produkte, welche eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigen oder spezifische Anforderungen erfüllen müssen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von weiteren Produkten, wie z.B. Brot- und Grobgetreide, Futtermittel, Küken und Junghennen sowie Pflanzenschutzmittel welche bei der Einfuhr eine Generaleinfuhrbewilligung benötigen.

Futtermittel
Futtermittel für Nutz- und Heimtiere setzen sich aus verschiedenen Stoffen und Produkten zusammen, die auf vielfältige Weise verarbeitet wurden. Ihre Einfuhr unterliegt bestimmten Regeln. Beim Import fallen Grenzabgaben an.

Getreidezulage
Der Bund richtet eine flächenbezogene Getreidezulage an die Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten aus.