Der Schweizer Kartoffelanbau deckt den Inlandbedarf grösstenteils. Die Einfuhr zusätzlich benötigter Ware erfolgt grösstenteils innerhalb des Zollkontingents von 23 750 Tonnen (Teilzollkontingent TZK Saatkartoffeln 4000 Tonnen, TZK Veredelungskartoffeln 9250 Tonnen, TZK Speisekartoffeln 6500 Tonnen und TZK Kartoffelprodukte 4000 Tonnen).
Im Rahmen eines Abkommens zwischen Ägypten und den EFTA-Staaten gewährt die Schweiz Ägypten ein jährliches zollfreies Einfuhrkontingent von 2690 Tonnen Speisekartoffeln. Gestützt auf die Freihandelsverordnung 2 vom 27. Juni 1995 besteht ausserdem ein jährliches zollfreies Einfuhrkontingent von 1500 Tonnen Speisekartoffeln aus Tunesien. Einfuhren zum Ausserkontingentszollansatz (AKZA) sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
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Letzte Änderung 10.12.2020
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