Pflanzensorten und Saatgut

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der schweizerischen Landwirtschaft qualitativ hochwertiges Vermehrungsmaterial geeigneter Pflanzensorten zur Verfügung steht.

Der Begriff "Pflanzenvermehrungsmaterial" umfasst Saatgut, Kartoffelpflanzgut sowie Edelreiser, Unterlagen und Jungpflanzen von Obstarten und Weinreben. Das Saatgutrecht stellt für die wichtigsten Kulturpflanzenarten sicher, dass der Landwirtschaft ausschliesslich qualitäts- und identitätsgesichertes Saatgut von leistungsgeprüften Pflanzensorten zur Verfügung steht. Das BLW ist verantwortlich, die entsprechenden Verordnungen weiterzuentwickeln. Es erlässt den Nationalen Sortenkatalog für Acker-, Futterpflanzen- und Gemüsearten sowie die Rebsortenliste und ist zuständig für den Vollzug der Bestimmungen in den Bereichen Produktion, Anerkennung (Zertifizierung) und Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial. Durch den Anhang 6 (Vermehrungsmaterial) im Agrarabkommen Schweiz-EU erleichtert es der Schweizerischen Landwirtschaft den Pflanzenvermehrungsmaterial-Handel mit der EU.

Für die Aufnahme in den Nationalen Sortenkatalog müssen die Sorten folgende Prüfungen erfolgreich bestehen: Erstens die Prüfung, ob die Sorte in ihren morphologischen und phänologischen Eigenschaften unterscheidbar zu allen bekannten Sorten, homogen und beständig ist. Zweitens die Prüfung der Anbau- und Verwendungseignung; hier wird geprüft, ob die Sorte in ihrer Gesamtheit im Vergleich zu den aktuellen Sorten einen Mehrwert erbringt. Die im Nationalen Sortenkatalog eingetragenen Sorten werden ebenfalls im gemeinsamen Sortenkatalog der EU (Link) eingetragen.

Die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial unterliegt der Aufsicht des BLW. Bei den Arten des Acker- und Futterbaus muss das Saatgut vor dem Inverkehrbringen anerkannt werden. Es muss Mindestnormen hinsichtlich Sortenechtheit, Sortenreinheit, Besatz mit Samen anderer Arten, Keimfähigkeit und Gesundheit erfüllen. Bei Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen und Weinreben ist die Anerkennung nicht obligatorisch. Letztere trägt aber wesentlich zu einer nachhaltigen Obst- und Rebenproduktion in der Schweiz bei.

Weiterführende Informationen

Formulare

Letzte Änderung 15.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Dienst für Saat- und Pflanzgut EDSP
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel.
+41 58 460 53 51

paul.mewes@blw.admin.ch

Anerkennungsstellen EDSP

Saatgut

Agroscope, Standort Reckenholz
Reckenholzstrasse 191
8046 Zürich

Tel.
+41 58 468 71 11

E-Mail

www.saatgutpruefung.ch

Kartoffelpflanzgut

Agroscope, Standort Changins
Route de Duillier 50
1260 Nyon 1

Tel.
+41 58 460 44 44

E-Mail

Obst- und Rebenpflanzgut

Tel.
+41 58 462 25 50

E-Mail

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