Der Bund richtet pro aufgeschlagenem und verbilligtem Ei einen Beitrag aus.

Bei einem saisonalen übermässigen Angebot können von den zuständigen Stellen für den Eiermarkt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben in der Eierverordnung befristete Verwertungsmassnahmen (Marktentlastungsmassnahmen) beschlossen werden um Preiseinbrüche zu verhindern. Die Organisation der Marktentlastungsmassnahmen für Eier erfolgt durch das BLW. Die Massnahmen werden jeweils nach Anhörung der interessierten Kreise der Eierwirtschaft vor Ostern im Schweizerischen Handelsamtsblatt ausgeschrieben und auf der Website des BLW publiziert.
Aufschlags- und Verbilligungsaktionen Eier
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Letzte Änderung 07.07.2023
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