Aufschlag- und Verbilligungsaktionen Eier
Die Aufschlag- und Verbilligungsaktionen bei den Eiern sind Marktentlastungsmassnahmen. Diese Massnahmen werden vom BLW ausgeschrieben.

Aufschlagsaktionen
Pro Jahr finden in der Regel zwei Aufschlagaktionen statt, eine im Frühjahr und eine im Herbst. Pro aufgeschlagenes und zu Eiprodukten verarbeitetes Ei richtet der Bund einen Beitrag aus. Insgesamt stehen für die Aufschlagaktionen im Rahmen der vom eidgenössischen Parlament bewilligten Kredite jährlich rund 1,5 Mio. Franken zur Verfügung.
Verbilligungsaktionen
Analog zu den Aufschlagaktionen finden in der Regel zwei Verbilligungsaktionen pro Jahr statt. In diesem Fall richtet der Bund einen Beitrag pro verbilligtes Ei aus. Dafür stehen jährlich im Rahmen der vom eidgenössischen Parlament bewilligten Kredite rund 500 000 Franken zur Verfügung.
Anmeldeformulare
Die Anmeldeformulare für die Aufschlag- und Verbillugungsaktionen sind unter der Rubrik «Formulare» bei «Weiterführende Informationen» zu finden. Die Anleitungen und die Fristen für die Einreichung der Formulare sind in der Ausschreibung MEM Eier erläutert.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis

Weitere Finanzhilfen
Neben den Direktzahlungen, der Projektunterstützung, den Strukturverbesserungen und der Ländlichen Entwicklung richtet das BLW weitere Finanzhilfen aus. Zum Beispiel die Beihilfen Viehwirtschaft oder die Beiträge im Pflanzenbau.

Eier, Eierprodukte und Marktentlastungsmassnahmen Eier
Der Bund setzt Rahmenbedingungen damit auf dem Eiermarkt eine kostengünstige, nachhaltige und tiergerechte Produktion gefördert wird. Grundlage bildet die Eierverordnung (EiV).