Weitere Finanzhilfen
Neben den Direktzahlungen, der Projektunterstützung, den Strukturverbesserungen und der Ländlichen Entwicklung richtet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) weitere Finanzhilfen aus. Zum Beispiel die Beihilfen Viehwirtschaft oder die Beiträge im Pflanzenbau. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle News und detaillierte Informationen zu den weiteren Finanzhilfen.
Finanzhilfen im Bereich pflanzliche Produkte und Soziales
![Erntereifes Rapsfeld mit Mähdrescher](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/11/14/cd4020a4-79a2-4e82-83e6-8cea11f7fd6c.jpeg?rect=0%2C104%2C2000%2C1125&w=1024&auto=format)
Einzelkulturbeiträge
Der Bund fördert ausgewählte Kulturen mit Einzelkulturbeiträgen als Marktstützungsmassnahme
![Erntereifes Getreidefeld mit Mähdrescher](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/11/14/7f4979dc-16c5-4bba-8e69-a6b38e9ba4c0.jpeg?rect=0%2C210%2C4000%2C2250&w=1024&auto=format)
Getreidezulage
Der Bund richtet eine flächenbezogene Getreidezulage an die Getreideproduzentinnen und Getreideproduzenten aus.
![Frost auf Blüten](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/09/18/0ce90e61-9561-42e6-a534-93af870a8853.jpeg?rect=0%2C116%2C1920%2C1080&w=1024&auto=format)
Ernteversicherungen: Beiträge zur Prämienverbilligung
Voraussetzungen und Vorgehen für die Beiträge zur Verbilligung von Prämien für Ernteversicherungen. Ab 2025.
![Bauernhof in der Nähe von Mehrfamilienhäusern](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/11/07/fe8ba612-54bd-4057-bdf3-91464b115153.jpeg?rect=0%2C160%2C3072%2C1728&w=1024&auto=format)
Soziale Begleitmassnahme
Zu den sozielen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft gehört die Betriebshilfe. Welche Voraussetzungen dabei für die Gewährung gelten, erfahren Sie hier.
![Viele Apfelringe liegen auf einer Fläche](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/11/15/d837388a-6d45-4f18-88b1-90fe01ba4c2a.jpeg?rect=0%2C193%2C3680%2C2070&w=1024&auto=format)
Verwertungsbeiträge Obst
Der Bund setzt sich für die Konkurrenzfähigkeit der Obstproduzenten/Obstproduzentinnen und der Verarbeitungsbetriebe ein. Zu diesem Zweck zahlt er Beiträge für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst.
Finanzhilfen im Bereich tierische Produkte und Tierzucht
![Schwarznasenschafe in den Walliser Bergen](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/08/29/d243dd84-abd4-4412-8018-4d6a222502a3.jpeg?rect=0%2C204%2C4000%2C2250&w=1024&auto=format)
Verwertungsbeiträge Schafwolle
Das BLW unterstützt die Verwertung von Schweizer Schafwolle mit Verwertungsbeiträge. Diese werden an private Schweizer Organisationen ausbezahlt.
![Red Holstein Kalb](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/11/06/c697fc4a-7e96-41ac-bc03-9159033f0b3e.jpeg?rect=0%2C61%2C1200%2C675&w=1024&auto=format)
Beiträge Tierzucht
Der Bund unterstützt anerkannte Zuchtorganisationen in ihrer Tätigkeit mit Beiträgen für züchterische Massnahmen und Erhaltungsbeiträge für bedrohte Schweizer Rassen.
![Mastlämmer](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/08/26/ff12ce1b-1f1e-4019-be1e-de9c27aef189.jpeg?rect=0%2C593%2C1257%2C707&w=1024&auto=format)
Infrastrukturbeiträge Märkte im Berggebiet
Der Bund beteiligt sich an die Infrastrukturkosten für die öffentliche Märkte im Berggebiet.
![Rinder im Schnee](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/10/03/ed6ce863-2ca8-426f-8329-fe7c11360510.jpeg?rect=0%2C63%2C1200%2C675&w=1024&auto=format)
Entsorgungsbeiträge
Mit den Entsorgungsbeiträgen will der Bund die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von tierischen Nebenprodukten sicherstellen. Dazu setzt er jährlich maximal 48 Millionen Franken ein, die den Geburts- und Schlachtbetrieben ausbezahlt werden.
![Eier in einem Korb](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2023/11/02/8da92f11-1fb3-4a58-9293-60203371610e.jpeg?rect=0%2C131%2C2508%2C1411&w=1024&auto=format)
Aufschlag- und Verbilligungsaktionen Eier
Die Aufschlag- und Verbilligungsaktionen bei den Eiern sind Marktentlastungsmassnahmen. Diese Massnahmen werden vom BLW ausgeschrieben.
![Käselager in Orsières](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/10/02/b657dfcc-0850-46c8-99a3-b801b852b401.jpeg?rect=0%2C63%2C1200%2C675&w=1024&auto=format)
Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage
Die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage werden für die Milch ausbezahlt, welche zu Käse verarbeitet wird.
![Milch wird in einem Glas gegossen](https://prod-blwch-hcms-sdweb.imgix.net/2024/10/15/dca7afe8-1c73-4e00-9ddc-d305761d7c68.jpeg?rect=0%2C154%2C3008%2C1692&w=1024&auto=format)
Zulage für Verkehrsmilch
Die Zulage für Verkehrsmilch wird den Produzentinnen und Produzenten für die auf den Markt gebrachte Kuhmilch ausbezahlt. Also nicht für Milch, die verfüttert oder für die Selbstversorgung dient.