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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Entsorgungsbeiträge

Mit den Entsorgungsbeiträgen will der Bund die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von tierischen Nebenprodukten sicherstellen. Dazu setzt er jährlich maximal 48 Millionen Franken ein, die den Geburts- und Schlachtbetrieben ausbezahlt werden.

Rinder im Schnee

Hintergrund der Entsorgungsbeiträge

Kuh mit BSE
Die Rinder BSE (Bovine spongiforme Enzephalopatie) ist eine in der Schweiz auszurottende Tierseuche. Die BSE Krise in den 90er- und frühen 2000er-Jahre hatte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft. Die finanziellen Verluste aufgrund der Seuche waren enorm. Darum beschloss der Bundesrat ab 2005 Entsorgungsbeiträge auszubezahlen, um die korrekte Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sicherzustellen. Letzteres ist für die Seuchenprävention von entscheidender Bedeutung.

Auszahlung der Entsorgungsbeiträge

Die Entsorgungsbeiträge werden von der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (TVD; Identitas AG) an Geburtsbeitriebe (bei einer Geburtsmeldung) und Schlachtbetriebe (bei einer Schlachtmeldung) aufgrund der Tierverkehrsmeldungen treuhänderisch ausbezahlt. Die Verknüpfung der Entsorgungsbeiträge an die Meldungen der TVD bildet das Rückgrat des Anreizsystems und führt bei den Wiederkäuern und den Equiden zu einer zuverlässigen Rückverfolgbarkeit der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung. Dabei gelten aktuell folgende Ansätze:

  • Geburt Rind: 25.- Franken
  • Geburt Schaf oder Ziege: 4.50 Franken
  • Schlachtung Rind: 25.- Franken
  • Schlachtung Schaf oder Ziege: 4.50 Franken
  • Schlachtung Schwein: 4.50 Franken
  • Schlachtung Equiden: 25.- Franken
  • Schlachtung Geflügel: 12.- Franken pro Tonne

Häufige Fragen

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Schweiz - 3003 Bern