Entsorgungsbeiträge
Mit den Entsorgungsbeiträgen will der Bund die fachgerechte Entsorgung und Verwertung von tierischen Nebenprodukten sicherstellen. Dazu setzt er jährlich maximal 48 Millionen Franken ein, die den Geburts- und Schlachtbetrieben ausbezahlt werden.

Hintergrund der Entsorgungsbeiträge

Auszahlung der Entsorgungsbeiträge
Die Entsorgungsbeiträge werden von der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (TVD; Identitas AG) an Geburtsbeitriebe (bei einer Geburtsmeldung) und Schlachtbetriebe (bei einer Schlachtmeldung) aufgrund der Tierverkehrsmeldungen treuhänderisch ausbezahlt. Die Verknüpfung der Entsorgungsbeiträge an die Meldungen der TVD bildet das Rückgrat des Anreizsystems und führt bei den Wiederkäuern und den Equiden zu einer zuverlässigen Rückverfolgbarkeit der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung. Dabei gelten aktuell folgende Ansätze:
- Geburt Rind: 25.- Franken
- Geburt Schaf oder Ziege: 4.50 Franken
- Schlachtung Rind: 25.- Franken
- Schlachtung Schaf oder Ziege: 4.50 Franken
- Schlachtung Schwein: 4.50 Franken
- Schlachtung Equiden: 25.- Franken
- Schlachtung Geflügel: 12.- Franken pro Tonne
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Tierverkehrsdatenbank
Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist ein schweizerisches System zur Registrierung und Nachverfolgung von Nutztieren, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und in Gehege gehaltenes Wild.

Fleisch und Schlachttiere
Der Bund setzt Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und nachhaltige Fleischproduktion.
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