Fleisch und Schlachttiere
Der Bund setzt Rahmenbedingungen, um die Transparenz sowie eine wirtschaftliche und nachhaltige Produktion auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt zu fördern. Grundlage bildet die Schlachtviehverordnung.

Allgemeines
Die Fleischproduktion ist ein wichtiges Standbein der Schweizer Landwirtschaft. Jährlich werden in der Schweiz etwa 500 000 Tonnen Fleisch (angegeben in Schlachtgewicht) zu einem Produktionswert von rund 3 Milliarden Franken produziert. Die Schlachtviehproduzenten sollen aus dem Verkauf ihrer Produkte einen angemessenen Markterlös erzielen können. Zu diesem Zweck hat der Bund verschiedene Massnahmen vorgesehen, die im Folgenden beschrieben werden.
Neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren
Gestützt auf die Schlachtviehverordnung (SV) wird in grossen Schlachtbetrieben die Qualität der Schlachtkörper durch die vom Bund beauftragte private Organisation «Proviande» neutral eingestuft.
Bei Schlachtkörpern von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden werden die Fleischigkeit und das Fettgewebe visuell von einem Klassifizierer mit der sogenannten CH-TAX-Methode gemäss Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schaf-und Ziegengattung (EKV-BLW) bestimmt. Die Qualitätseinstufung von geschlachteten Tieren der Rindviehgattung kann ebenfalls mit dem vom BLW zugelassenen Klassifizierungsgerät BCC-3 erfolgen.
Bei Schlachtkörpern von Schweinen wird die Fleischigkeit - der Magerfleischanteil – mit zugelassenen Geräten bestimmt, zum Beispiel mit einem Autofom III oder einem Fat-O-Meater II. Die Zulassung, Anwendung und Überwachung der Geräte ist in der EKV-BLW geregelt.
Öffentliche Märkte
Die vom Bund beauftrage Organisation Proviande führt jährlich auf rund 100 Marktplätzen in der ganzen Schweiz ca. 630 Märkte für die Tiere der Rindviehgattung (ab einem Alter von 161 Tagen) mit insgesamt rund 60 000 aufgeführte Tiere. Auch werden ca. 300 Märkte für Tiere der Schafgattung durchgeführt, mit insgesamt rund 65 000 aufgeführten Tiere.
Die Märkte sind öffentlich und für jedermann zugänglich.
Die lebenden Tiere werden von den Experten der beauftragten Organisation nach Qualität eingestuft (CH-TAX) und mittels öffentlichem Aufruf an den Meistbietenden versteigert.
Zudem beteiligt sich der Bund an den Infrastrukturkosten der öffentlichen Märkte im Berggebiet, mehr dazu auf der Website «Infrastrukturkosten Märkte im Berggebiet».
Marktentlastung Fleisch
Bei saisonalem Überangebot von Fleisch, können die für den Schlachtvieh-, Fleischmarkt zuständigen Stelle im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Schlachtviehverordnung befristete Marktentlastungsmassnahmen beschliessen. Ein Beispiel dafür ist die freiwillige Einlagerung von Fleisch. Ziel der Marktentlastungsmassnahmen ist es Preiseinbrüche zu verhindern. Die Planung und Durchführung der Marktentlastungsmassnahmen erfolgt durch die vom Bund beauftragte Organisation «Proviande» im Rahmen der vom Parlament bewilligten Budgetkredite.