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Veröffentlicht am 3. Oktober 2024

Zulage für Verkehrsmilch

Die Zulage für Verkehrsmilch wird den Produzentinnen und Produzenten für die auf den Markt gebrachte Kuhmilch ausbezahlt. Also nicht für Milch, die verfüttert oder für die Selbstversorgung dient.

Milch wird in einem Glas gegossen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern