Zulage für Verkehrsmilch
Die Zulage für Verkehrsmilch wird den Produzentinnen und Produzenten für die auf den Markt gebrachte Kuhmilch ausbezahlt. Also nicht für Milch, die verfüttert oder für die Selbstversorgung dient.

Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2019 richtet der Bund allen Milchproduzentinnen und -produzenten gestützt auf Artikel 40 des Landwirtschaftsgesetzt (LWG) und der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) eine Zulage für Verkehrsmilch aus. Seit 1. Januar 2022 beträgt die Höhe der Zulage 5 Rp./kg Milch.
Damit sollen die Produzentinnen und Produzenten für den erhöhten Marktdruck entschädigt werden, dem sie nach der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte («Schoggigesetz») bei der Belieferung der Nahrungsmittelindustrie ausgesetzt sind.
Gesuchstellung um Ausrichtung der Zulage für Verkehrsmilch
Gemäss MSV, Artikel 3, Absatz 3 ist das Gesuch um Ausrichtung der Zulage für Verkehrsmilch von der Milchproduzentin und dem Milchproduzent über die Datenbank Milch (dbmilch.ch) zu stellen. Das Vorgehen ist in der Wegleitung Gesuchstellung und Änderung Bankverbindung beschrieben.
Falls die Zulage für Verkehrsmilch trotz erfolgreich gestelltem Gesuch nicht an die in der dbmilch.ch hinterlegte Bankverbindung ausbezahlt wird, wenden Sie sich bitte an milch-lait@blw.admin.ch oder an +41 58 462 25 40.
Kontrollen
Der Fachbereich Revisionen und Inspektionen des BLW prüft stichprobeweise im Rahmen seiner Kontrollen ca. 200 Milchverwerter im Jahr. Als Basis der Kontrolle dienen die Angaben im TSM1-Gesuchsformular. Unter anderem wird festgestellt, ob die Angaben über den Kauf von Kuhmilch mit den Angaben über die Verarbeitung dieser Milch übereinstimmen. Bei festgestellten Beanstandungen müssen die Milchverwerter zu viel erhaltene Zulagen zurückerstatten und können sanktioniert werden. Sollte der Bund aufgrund von fehlerhaften Angaben der Milchverwerter zu viel Verkehrsmilchzulagen an die Milchproduzentinnen- und produzenten überwiesen haben, müssen sie diese zurückerstatten.
Weiterführende Informationen
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