Zulage für Verkehrsmilch
Die Zulage für Verkehrsmilch wird den Produzentinnen und Produzenten für die auf den Markt gebrachte Kuhmilch ausbezahlt. Also nicht für Milch, die verfüttert oder für die Selbstversorgung dient.
Kontakt bei Fragen
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern
Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern