Eier, Eierprodukte und Marktentlastungsmassnahmen Eier
Der Bund setzt Rahmenbedingungen damit auf dem Eiermarkt eine kostengünstige, nachhaltige und tiergerechte Produktion gefördert wird. Grundlage bildet die Eierverordnung (EiV).

Allgemeines
In der Schweiz leben rund 3.6 Millionen Legehennen in 13'000 landwirtschaftlichen Betrieben. Sie legen jährlich rund 1.1 Milliarden Eier (Stück) mit einem Produktionswert von rund 350 Millionen Franken. Rund 20 Prozent der in der Schweiz produzierten Eier tragen das Bio-Label.
Eiprodukte
Von den jährlich in der Schweiz produzierten Eiern werden rund 20 Prozent in spezialisierten Betrieben zu Eiprodukten verarbeitet, welche dann zum Beispiel an Bäckereien, in die Lebensmittelindustrie oder in die Gastronomie geliefert werden.
Unter Eiprodukten versteht man in erster Linie Vollei, Eiweiß und Eigelb, die in verschiedenen Formen verarbeitet werden können: flüssig, getrocknet (Pulver) und tiefgekühlt.
Marktentlastung Eier
Die Nachfrage nach Eiern schwankt im Jahresverlauf stark. Darum stützt der Bund den Markt mit Marktentlastungsmassnahmen (MEM), um Preiseinbrüche bei den Produzentenpreisen zu verhindern. Bei saisonalem Überangebot kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der rechtlichen Vorgaben in der Eierverordnung befristete Verwertungsmassnahmen (Marktentlastungsmassnahmen) beschliessen. Als Marktentlastungsmassnahmen für Eier gelten die Aufschlagsaktionen und die Verbilligungsaktionen. Die Organisation der Marktentlastungsmassnahmen Eier erfolgt durch das BLW und wird auf dieser Webseite ausgeschrieben. Mehr Informationen über die Marktentlastungsmassnahmen findet man auf der Webseite «Aufschlag- und Verbilligungsaktionen Eier».