Fleisch und Schlachttiere

Bild Fleisch FBTT
Bio Weide-Beef

Der Bund setzt Rahmenbedingungen damit auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt die Transparenz und eine kostengünstige und nachhaltige Produktion gefördert wird. Die nachfolgenden Massnahmen des Bundes sollen dazu beitragen, dass die Schlachtviehproduzenten einen angemessenen Markterlös aus dem Verkauf ihrer Produkte erzielen können.

Neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung (SR 916.341) wird in grossen Schlachtbetrieben die Qualität der Schlachtkörper durch die vom Bund beauftragte private Organisation (Proviande) neutral eingestuft.

Bei Schlachtkörpern von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden wird die Fleischigkeit und der Ausmastgrad visuell mit der sogenannten CH-TAX-Methode gemäss Verordnung des BLW über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und  Ziegengattung eingestuft (SR 916.341.22).

Bei Schlachtkörpern von Schweinen wird die Fleischigkeit - der Magerfleischanteil – mit zugelassenen Geräten bestimmt. Die Zulassung, Anwendung und Überwachung der Geräte ist in der Verordnung des BLW über die Qualitätseinstufung von geschlachteten Tieren der Schweinegattung (SR 916.341.21) geregelt.

Öffentliche Märkte

Die vom Bund beauftrage Organisation (Proviande) führt jährlich auf rund 100 Marktplätzen in der ganzen Schweiz ca. 700 Märkte für die Tiere der Rindviehgattung (ab einem Alter von 161 Tagen) und ca. 300 Märkte für Tiere der Schafgattung durch. Die Märkte sind öffentlich und für jedermann zugänglich. Die lebenden Tiere werden durch die Experten der beauftragen Organisation nach der Qualität eingestuft (CH-TAX) und mittels öffentlichen Aufruf an den Meistbietenden versteigert.

Der Bund beteiligt sich an die Infrastrukturkosten für die öffentliche Märkte im Berggebiet. Entsprechende Gesuche für Beiträge an die Anschaffungskosten für Geräte und Ausrüstungen können mit dem vom BLW zur Verfügung gestellten Formular bei der zuständigen Stelle im Standortkanton eingereicht werden (siehe Formulare).

Marktentlastung Fleisch

Bei einem saisonal übermässigen Angebot können von den zuständigen Stellen für den Schlachtvieh-, Fleisch- und den Eiermarkt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben in der Schlachtviehverordnung befristete Marktentlastungsmassnehmen beschlossen werden um Preiseinbrüche zu verhindern. Die Organisation der Marktentlastungsmassnahmen für den Schlachtvieh- und Fleischmarkt erfolgt im Rahmen der vom Parlament bewilligten Budgetkredite durch die vom Bund beauftragte Organisation (Proviande). 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 10.07.2023

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