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Veröffentlicht am 24. Juni 2025

Aktionsplan Pflanzenschutzmittel

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Mit dem Aktionsplan setzt der Bundesrat klare Ziele. Damit diese erreicht werden, sollen bestehende Massnahmen ausgebaut sowie neue eingeführt werden. Der Aktionsplan erlaubt der Schweizer Landwirtschaft, sich mit der Produktion nachhaltiger Nahrungsmittel zu positionieren.

Warum ein Aktionsplan

Durch die steigende Einwohnerzahl in der Schweiz wird immer mehr Land bebaut. Dadurch sinkt die Fläche, die landwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Um die wachsende Bevölkerung weiterhin zu ernähren, müssen mehr Nahrungsmittel auf den verbleibenden Anbauflächen produziert werden. Dies ist nur möglich, wenn die Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sowie der Konkurrenz von Unkräutern geschützt werden können. Die Schweiz hat dazu in den letzten Jahrzehnten schrittweise den integrierten Pflanzenschutz eingeführt. Hier gilt der Grundsatz, dass chemische Bekämpfungsmassnahmen erst dann zum Einsatz kommen, wenn mit präventiven und nicht chemischen Massnahmen kein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Pflanzenschutzmittel leisten heute aber immer noch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Erträge und zur Qualität der Erntegüter. Allerdings können die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen biologisch wirksamen Stoffe unerwünschte Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt ausüben. Diese müssen so gut wie möglich begrenzt werden. Zudem soll der integrierte Pflanzenschutz noch besser umgesetzt werden, um die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenarbeit mit anderen Departementen beauftragt, einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erarbeiten.

Leitziele und Zwischenziele des Aktionsplan

Im Aktionsplan sind 8 Leitziele und 12 konkrete Zwischenziele definiert. Um diese Ziele zu erreichen, wurden gut 50 Massnahmen in drei verschiedenen Bereichen ausgearbeitet: Anwendung (grün), spezifische Risiken (orange) und begleitenden Instrumente (blau).
Diese Massnahmen werden laufend erweitert und den Bedürfnissen angepasst.

Massnahmen Aktionsplan

Massnahmen im Bereich Anwendungen (grün)

Massnahmen im Bereich spezifische Risiken (gelb)

Massnahmen im Bereich begleitende Instrumente (blau)

Strategie nachhaltiger Schutz der Kulturen

Der Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen in der Schweiz steht derzeit vor zahlreichen Herausforderungen. Aus dem Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vom 8. Mai 2024 geht deutlich hervor, dass Schutzmöglichkeiten für zahlreiche Kulturen fehlen und dringend Lösungen gefunden werden müssen. Ein wirksamer Schutz der Kulturen ist notwendig, um die Ernährungssicherheit zu stärken, indem die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs sichergestellt wird. Dies veranlasste das BLW dazu, die «Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035» zu erarbeiten. Ziel ist es, die dafür notwendigen Massnahmen für die nächsten zehn Jahre vorzuschlagen.

Ein Entwurf der Strategie wurde zur Stellungnahme bis zum 15. Juli 2025 an betroffene Organisationen und Dachverbände, kantonale Ämter und weitere interessierte Kreise versandt.

Dokumente und Berichterstattung

Jedes Jahr erstellen die verantwortlichen Ämter im September einen Jahresbericht. Darin wird die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des Aktionsplans beschrieben. Der aktuelle Jahresbericht ist unten auf dieser Seite zu finden. Einmal pro Jahr wird eine Tagung organisiert, um über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu informieren und aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Diese Tagung ist frei zugänglich für alle Interessierten. Aktuelle Informationen wie z.B. neu eingeführte Massnahmen werden auf dieser Seite nach Jahr geordnet kurz beschrieben.

Der Bundesrat hat 2024 den Zwischenbericht zum Aktionsplan verabschiedet. Dieser Bericht stellt die Erreichung der Ziele vor, enthalt eine erste Auswertung der Indikatoren und beschreibt den Stand der Umsetzung der Massnahmen.

Dokumente und Berichterstattungen aus vergangenen Jahren finden Sie in unserem Archiv.

Weiterführende Informationen