Veröffentlicht am 4. Dezember 2024
Archiv Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
Jedes Jahr erstellen die verantwortlichen Ämter im September einen Jahresbericht. Darin wird die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des Aktionsplans beschrieben.
2024
Am 2. Oktober 2024 findet die 8. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel in Inforama Rütti statt.
1_Stand der Umsetzung Aktionsplan BLW_241002
PDF2.87 MB5. November 2024
2_NAP_Tagung_2024_Referat_SBV_241002_de
PDF4.70 MB2. Mai 2025
3_Tagung Aktionsplan PSM_SOV_241002_de
PDF4.38 MB5. November 2024
4_Tagung Aktionsplan PSM_VSGP_241002_de
PDF5.45 MB5. November 2024
5_OFAG_Aktionsplan_Raps_241002
PDF2.04 MB5. November 2024
6_Seehausen&Kenis_Nützlinge als universelle Alternative zu Pflanzenschutzmitteln_241002
PDF3.65 MB5. November 2024
2023
AGRIDEA hat Merkblätter zur guten Praxis im Umgang mit Spritzgeräten mit hoher Reichweite erstellt. Spritzgeräte mit hoher Reichweite wie Schlauchspritzen, Kanonen und Hochstammgebläsespritzen werden in der Schweiz hauptsächlich für die Behandlung von Hochstammobstbäumen und steilen Reblagen verwendet.
Weinbau Einsatz von Spritzgeräten mit hoher Reichweite
Hochstammobstbau Einsatz von Spritzgeräten mit hoher Reichweite
Der Jahresbericht zeigt die Umsetzung der Massnahmen auf. Inzwischen konnten 49 Massnahmen eingeführt werden. Der Aktionsplan ist auf Kurs. Heute werden auf über einem Viertel der Obst- und Rebflächen Unkräuter mechanisch anstatt mit Herbiziden bekämpft. Über die Hälfte der offenen Ackerfläche wird zudem ohne Insektizide und Fungizide bewirtschaftet.
Am 13. September 2023 findet die 7. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel in Grangeneuve (Freiburg) statt.
0. Einladung 7. Tagung AP PSM
PDF437.84 kB29. Oktober 2024
1. Stand der Umsetzung Aktionsplan 2023
PDF3.23 MB29. Oktober 2024
2. Abdrift 7. Tagung AP PSM
PDF1.52 MB29. Oktober 2024
3. Abschwemmung 7. Tagung AP PSM
PDF5.30 MB29. Oktober 2024
4. Waschplätze 7. Tagung AP PSM
PDF2.08 MB29. Oktober 2024
5. Spotspraying 7. Tagung AP PSM
PDF2.97 MB29. Oktober 2024
2022
Mit der Revision der Gewässerschutzverordnung hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 die Kriterien definiert, wann die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. Zudem müssen die Kantone die Plätze, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden, bis spätestens am 31. Dezember 2026 ein erstes Mal und anschliessend mindestens einmal alle vier Jahre kontrollieren.
Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht zum ersten Mal die Berechnungen der Risikoindikatoren für Pflanzenschutzmittel. Die ersten Berechnungen sind vielversprechend, doch bis zur Erreichung der Ziele in der Praxis ist es noch ein weiter Weg.
Berufliche Anwenderinnen und Anwender von PSM müssen eine Fachbewilligung besitzen. Neu wird diese nur noch nach separater bestandener Prüfung erteilt. Zudem wird die Gültigkeit auf 5 Jahre beschränkt. Für eine Verlängerung müssen Weiterbildungskurse besucht werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Pflanzenschutzmittel und Luftreinhaltung: Bundesrat passt Verordnungen an
Um die Umwelt sowie die Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern zu schützen, wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung stärker eingeschränkt. Die revidierte PSMV verbietet neu die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Die revidierte PSMV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Pflanzenschutzmittel und Luftreinhaltung: Bundesrat passt Verordnungen an
Die Pflanzung robuster Stein- und Kernobstsorten sowie Rebsorten wird ab 1. Januar 2023 mit Beiträgen gefördert. Diese Sorten benötigen weniger Schutz vor Krankheiten und erlauben so, die Anwendung von Fungiziden zu reduzieren. Damit sie angebaut werden, muss eine Nachfrage vom Markt und den Konsumentinnen und Konsumenten vorhanden sein.
Bundesrat verabschiedet landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022
Für alle 51 Massnahmen des Aktionsplans wurde der Stand der Umsetzung 2022 beschrieben.
Am 8. September 2022 findet die 6. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel am FiBL in Frick statt.
0. Einladung 6. Tagung AP PSM
PDF298.10 kB29. Oktober 2024
1. Stand der Umsetzung Aktionsplan 2022
PDF2.88 MB29. Oktober 2024
2. GSchV-Revision BAFU 6. Tagung AP PSM
PDF856.46 kB29. Oktober 2024
3. Von BioControl zu BioProtection Agroscope 6. Tagung AP PSM
PDF2.20 MB29. Oktober 2024
4. Praktische Erfahrung mit Organismen in der biologischen Pflanzenpflege BioFreshAG 6. Tagung AP PSM
PDF3.83 MB29. Oktober 2024
5. Umweltrisikobeurteilung von Organismen BAFU 6. Tagung AP PSM
PDF1.59 MB29. Oktober 2024
6. Beurteilung der Risiken für die menschliche Gesundheit BLV 6. Tagung AP PSM
PDF317.38 kB29. Oktober 2024
7. FiBL 6. Tagung AP PSM
PDF3.48 MB29. Oktober 2024
Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird der Einsatz von PSM mit erhöhtem Risikopotenzial im ÖLN ab 2023 verboten. Ein Einsatz ist nur noch möglich, wenn kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial möglich ist. Weiter müssen bei der Anwendung von PSM Massnahmen gegen die Abdrift und Abschwemmung umgesetzt werden. Mit fünf verschiedenen Beiträgen werden die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter unterstützt, um auf PSM zu verzichten oder deren Anwendung zu reduzieren.
Für den Pflanzenschutz eingesetzte zapfwellenangetriebene oder selbstfahrende Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Liter Inhalt müssen mit einem Spülwassertank und mit einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein. Zudem müssen die Geräte mindestens alle drei Kalenderjahre geprüft werden (PSMV, Art. 61, Abs. 4 und 5). Diese Anforderungen gelten neu für alle Betriebe, auch ausserhalb des ÖLN, und treten am 1. April 2023 in Kraft.
Agroscope hat für Pflanzenschutzmittel Risikoindikatoren entwickelt. Diese zeigen für wichtige Umweltkompartimente zeitliche Risikotrends auf. Sie basieren auf verkauften Wirkstoffmengen und berücksichtigen spezifische Massnahmen zur Risikominderung.
2021
Die Bedingungen für Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen sollen präzisiert werden. Neu soll es eine obligatorische Prüfung brauchen, um den Fachausweis zu erhalten. Dieser soll zudem auf acht Jahre befristet werden. Eine Verlängerung der Fachbewilligung ist an eine Weiterbildung gebunden. Weiter soll es ein Verzeichnis der total rund 60'000 Fachbewilligungen geben. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz können neu nur noch Personen mit Fachbewilligung (Ausweis) erwerben.
Das UVEK hat am 22. Dezember 2021 zu den Revisionen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und der Luftreinhalteverordnung die Vernehmlassung eröffnet.
Für alle 51 Massnahmen des Aktionsplans wurde der Stand der Umsetzung 2021 beschrieben.
Am 8. September 2021 findet die 5. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel statt.
0. Einladung 5. Tagung Aktionsplan PSM
PDF387.56 kB29. Oktober 2024
1. Stand Umsetzung Aktionsplan 2021
PDF2.72 MB29. Oktober 2024
2. Überprüfung der Zulassung 5. Tagung AP PSM
PDF1.36 MB29. Oktober 2024
3. Überblick über die Aktivitäten der Kantone 5. Tagung AP PSM
PDF4.04 MB29. Oktober 2024
4. Plan Phyto VD 5. Tagung AP PSM
PDF7.13 MB29. Oktober 2024
5. Gewässerschutzkontrollpunkte 5. Tagung AP PSM
PDF4.81 MB29. Oktober 2024
6. AquaSan 5. Tagung AP PSM
PDF4.50 MB29. Oktober 2024
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Vernehmlassung zu einem Massnahmenplan eröffnet, der das Wasser in der Schweiz besser schützen will. Der «Massnahmenplan Sauberes Wasser» enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln». Das Konsultationsverfahren wird bis zum 18. August 2021 dauern.
Das Parlament hat am 19. März 2021 beschlossen, das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz zu ändern, um die Risiken von Pestiziden zu vermindern. Unter anderem wird damit das Ziel des Aktionsplans PSM, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren, im Landwirtschaftsgesetz verankert.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Vernehmlassung von strengeren Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert vom 11. März bis zum 18. Juni 2021.
2020
Seit mehreren Jahren geht der Verkauf von Glyphosat in der Schweiz zurück. Diese Entwicklung will der Bundesrat weiter fördern, wie er in seinem am 4. Dezember 2020 verabschiedeten Bericht zum Postulat 17.4059 bekräftigt. Der Bericht zeigt auf, dass die Reduktion des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels möglich ist und in vielen Bereichen bereits umgesetzt wurde.
Bundesrat unterstützt die Reduktion des Einsatzes von Glyphosat in der Landwirtschaft
Die KOLAS und KVU haben in einer interkantonalen Empfehlung die geltenden Anforderungen an Befüll- und Waschplätze dargelegt.
Mit der Agrarpolitik 22+ soll im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) künftig die Verwendung von PSM mit einem erhöhten Risikopotenzial nicht mehr verwendet werden, wenn alternative Lösungen zum Schutz der Kulturen vorhanden sind. Agroscope hat für alle zugelassenen PSM-Wirkstoffe deren Risikopotenzial berechnet und mögliche Alternativen gesucht.
Die insgesamt vermarktete Menge lag im Jahr 2019 unter 2000 Tonnen. Das sechste Jahr in Folge wurde weniger Glyphosat verkauft. Gleichzeitig stieg das Verkaufsvolumen der Pflanzenschutzmittel, die im biologischen Landbau angewendet werden dürfen.
Für alle 51 Massnahmen des Aktionsplans wurde der Stand der Umsetzung 2020 beschrieben.
Die Risiken für Feldbaukulturen wurden für die Jahre 2009 – 2018 mit dem Modell SYNOPS anhand der Daten des Agrarumweltmonitorings berechnet. Wurden in der Berechnung auch die Effekte der in der Zulassung verfügten Auflagen zur Risikominderung berücksichtigt, zeigte sich eine teils deutliche Reduktion aller Risikopotentiale.
Pflanzenschutzmittel im Feldbau: Einsatz und Gewässerrisiken von 2009 bis 2018
Nach Abschluss der Vernehmlassung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ihren Entwurf angepasst, mit wichtigen Anliegen zum Gewässerschutz ergänzt und schliesslich einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet.
In der Schweiz ist etwa ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche drainiert. Auf diesem Weg können Pflanzenschutzmittel (PSM) in Fliessgewässer gelangen. Agroscope hat die Einflussfaktoren analysiert und Massnahmen gegen die PSM-Verluste bewertet.
Agroscope hat für die verbreiteten Erziehungsformen im Obst-, Wein- und Beerenbau Methoden, Dosiermodelle und Apps entwickelt, um die Aufwandmenge an das Baumvolumen (Obstbau), das Laubwandvolumen (Weinbau) oder das Kulturstadium (Beerenbau) anzupassen. Im neuen Kapitel 3 der Weisungen wird die Anwendung dieser Modelle beschrieben. Die Bewilligungen der betroffenen PSM wurden angepasst. Die Auflagen der Produkte wurden mit dem Zusatz ergänzt, dass die Aufwandmenge gemäss den Weisungen des BLW anzupassen ist.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will die mit dem Pestizideinsatz verbundenen Risiken nachhaltig reduzieren und die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers verbessern. Kern ihrer Vorlage ist die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads mit quantifizierten Reduktionszielen.
Hierfür wurden GIS-Analysen durchgeführt, um die Schweizerischen Umweltbedingungen realistisch abbilden zu können.
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verabschiedet. Im Bereich der Pflanzenschutzmittel werden zusätzliche Massnahmen eingeführt, die diejenigen des Aktionsplans ergänzen. Produkte, die ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, werden bereits heute Rahmen der Überprüfung von Bewilligungen bereits zugelassener Produkte vom Markt genommen. Zusätzlich dazu dürfen im Rahmen der ÖLN-Regeln die verbleibenden bewilligten Produkte, von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht, nicht mehr verwendet werden, ausser es seien keine alternativen Lösungen zum Schutz der Kulturen vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Auswahl der Produkte bezüglich Risiko einer Kontamination des Trinkwassers durch Metaboliten und bezüglich Risiko für Wasserlebewesen gelegt. Die Anforderungen des ÖLN werden ebenfalls verschärft, mit dem Ziel, die Abdrift und die Abschwemmung von PSM in Gewässer und in Biotope, die an die behandelten Parzellen angrenzen, zu verringern. Schliesslich schaffen die Produktionssystembeiträge die Möglichkeit, durch die Förderung alternativer Methoden zum Schutz der Kulturen auf die Verwendung von PSM verzichten zu können AP 22+
2019
Am 5. September 2019 findet in Pully die 4. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel statt. An den letzten Tagungen haben wir den Fokus auf den Schutz der Konsumenten (2017) und den Schutz der Gewässer (2018) gesetzt. Dieses Jahr wird der Pflanzenschutz am Beispiel des Rebbaus das Schwerpunktthema sein.
Für alle 51 Massnahmen des Aktionsplans wurde der Stand der Umsetzung 2019 beschrieben.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 26. August eine Liste derjenigen Pflanzenschutzmittel (PSM) publiziert, die im Hobbybereich eingesetzt werden dürfen. PSM werden im Rahmen der Zulassung auf ihre Eignung für die berufliche und die nichtberufliche Verwendung geprüft.
Neben der Verwendung für Flugaufnahmen, der Ausbringung von Trichogramma Schlupfwespen oder der Detektion von Rehkitzen werden in der Schweiz nun die ersten Drohnen für die Applikation von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Als erstes Land Europas hat die Schweiz einen Prozess für die Bewilligung entwickelt. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Drohnentechnologien, insbesondere als abdriftarme Alternative zu den Helikoptersprühflügen, der Praxis zugänglich zu machen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat zur Strategie Pflanzenzüchtung 2050 einen Massnahmenplan erarbeitet. An den Standort angepasste Kulturpflanzen sind eine wichtige Grundlage für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen in der Landwirtschaft. Zum Beispiel sind gegen Krankheiten und Schädlinge resistente Sorten zentral, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Der Bundesrat hat am 1. Mai 2019 zusätzliche personelle Ressourcen für die Umsetzung der Pflanzengesundheitsverordnung bewilligt. Damit soll die Prävention verstärkt und mit gezielten Massnahmen auf Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten und gegen Pflanzenschädlinge reagiert werden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Verkaufsstatistik von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für den Zeitraum von 2008 bis 2017 veröffentlicht. Die Gesamtverkaufsmenge an PSM verfolgt seit 2013 einen Abwärtstrend. Einen besonders deutlichen Rückgang verzeichnen die Herbizide und speziell Glyphosat, dessen Verkäufe gegenüber 2008 um 45 % zurückgingen. Die Menge an PSM, die ausschliesslich in der konventionellen Landwirtschaft angewendet werden dürfen, ist rückläufig, während die Menge der PSM, die sowohl in der biologischen als auch in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden können, zunimmt.
Seit 2019 wird der Verzicht und Teilverzicht auf Herbizide auf der offenen Ackerfläche gefördert. Beiträge werden erteilt, wenn Herbizide teilweise oder vollständig durch mechanische Bekämpfungsmassnahmen ersetzt werden. Damit soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert werden.
Die Ressourceneffizientsbeiträge (REB) für den Einsatz von präziser Applikationstechnik wurden um 2 Jahre bis 2021 verlängert.
Der Gesamtabsatz lag in den Jahren 2017 und 2018 praktisch unverändert bei jeweils knapp über 2000 Tonnen. Hingegen verzeichnete Glyphosat im Jahr 2018 erneut einen starken Rückgang.
2018
Für alle 51 Massnahmen des Aktionsplans wurde der Stand der Umsetzung 2018 beschrieben.
Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen von PSM sind gemäss Artikel 62 der Pflanzschutzmittelverordnung (SR 916.161) verpflichtet, die in der Schweiz verkauften PSM-Mengen jährlich zu melden. Auf Basis dieser PSM-Verkaufsmengen erfolgt die Berechnung der in Verkehr gebrachten PSM-Wirkstoff-Mengen.
Am 18. September 2018 findet die 3. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel am Inforama Rütti in Zollikofen statt. Dieses Jahr wird der Schwerpunkt auf den Schutz der Gewässer gelegt. Am Morgen wird über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans und über spezifische Massnahmen zum Schutz der Gewässer informiert.
Am Nachmittag findet eine Feldbesichtigung mit folgenden Schwerpunkten statt: 1) mechanischen Unkrautbekämpfung, 2) Abdrift und Reinigen der Spritze und 3) Gewässerökologie im Chräbsbach.Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung, lanciert die erste multiresistente weisse Rebsorte: Divona - Ergebnis aus 20 Jahren Forschung. Sie ist resistent gegenüber Pilzkrankheiten und gut geeignet für die Produktion von qualitativ hochstehenden Weinen – zwei Eigenschaften, die sie zu einer beliebten Sorte für den Rebbau und die Weinproduktion machen.
Die Schweiz tritt der EU Minor Uses Coordination Facility (MUCF) bei. Die MUCF ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit verschiedener Länder zur Entwicklung von Pflanzenschutzmöglichkeiten für Spezialkulturen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft ergreift Massnahmen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Fliessgewässern zu reduzieren. Bei Pflanzenschutzmitteln, die ein hohes Risiko für Gewässerorganismen darstellen, werden die Auflagen verschärft.
Das neue System ist in den «Weisungen betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» beschrieben.
Agroscope setzt in seinem Arbeitsprogramm 2018-2021 einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung eines nachhaltigen, risikoarmen Pflanzenschutzes. Es werden neue Verfahren, Techniken und Strategien zum Schutz der Kulturen entwickelt, welche die Anwendungen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln reduzieren.
Ab 2018 wird im Obst-, Reb- und Zuckerrübenbau eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefördert. Beiträge werden erteilt, wenn Herbizide teilweise oder vollständig durch mechanische Bekämpfungsmassnahmen ersetzt werden oder wenn auf bestimmte Insektizide und Fungizide verzichtet wird. Damit soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert werden.
Zur Verhinderung punktueller Einträge von Pflanzenschutzmitteln werden ab 2018 Füll- und Waschplätze von Spritz- und Sprühgeräten unterstützt. Das bei der Reinigung der Geräte anfallende pflanzenschutzmittelhaltige Abwasser wird aufgefangen und separat behandelt. Damit können die Pflanzenschutzmitteleinträge in die Gewässer deutlich reduziert werden.
2017
Am 14. November 2017 findet in Bern die 2. Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel statt. Es wird über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans informiert und aktuelle Entwicklungen werden diskutiert.
2016
Die interessierten Kreise und kantonalen Dienste wurden eingeladen, bis zum 28. Oktober 2016 ihre Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel vom 30. Juni 2016 einzugeben.
Im Aktionsplan soll ein ambitioniertes aber realistisches Ziel zur Reduktion der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in den nächsten 10 Jahren definiert werden. Dazu wurde das Potential zur Reduktion der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln berechnet. Der entsprechende Bericht wird mit den Stakeholdern diskutiert und allenfalls angepasst.
In Workshops mit Praktikern wurden mögliche Massnahmen des Aktionsplans auf ihre Chancen, Risiken und Praxistauglichkeit evaluiert und generell die Einschätzung der Praktiker abgeholt. Agridea hat diese Workshops durchgeführt und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst.
2015
Am 8. September 2015 fand mit Vertretern der interessierten Kreise am Inforama Rütti in Zollikofen eine Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel statt.