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Veröffentlicht am 3. April 2025

Amtliche Anerkennung von Saat- und Pflanzgut

Pflanzenvermehrungsmaterial wird in einem zweistufigen System geprüft und zugelassen. Die Anerkennung von Saat- und Pflanzgut folgt auf die Registrierung der Pflanzensorte. Das BLW koordiniert das Zulassungsverfahren. Es bildet mit den verantwortlichen Stellen der Forschungsanstalt Agroscope den Eidgenössischen Dienst für Saat- und Pflanzgut EDSP.

Rebpflanzen im Nuklearstock der Forschungsanstalt Agroscope Changins

Zulassungsverfahren

Die amtliche Anerkennung von Saat- und Pflanzgut schliesst das zweistufige Zulassungsverfahren ab:

  • Die erste Stufe ist die Sortenregistrierung. Die Sortenverordnung des BLW enthält die Sortenkataloge.
  • Die zweite Stufe ist die eigentliche Anerkennung von Saat- und Pflanzgut nach jedem Vermehrungsschritt, Zertifizierung genannt.

Die Anerkennungsstellen des Eidgenössischen Dienstes für Saat- und Pflanzgut EDSP kontrollieren die Vermehrungsbestände auf dem Feld. Sie entnehmen Proben und untersuchen das Saat- und Pflanzgut.

Saatgutzertifizierung

Ein Magazin mit Saatgut verschiedener Pflanzen hilft bei der Reinheitsanalyse fremde Samen zu identifizieren.
Saatgut von Acker- und Futterpflanzenarten muss vor dem Inverkehrbringen anerkannt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Sortenidentität, der Keimfähigkeit und des Besatzes mit Samen anderer Arten.

Die EDSP-Anerkennungsstelle ist Agroscope Standort Reckenholz (Zürich).

Kartoffelpflanzgutzertifizierung

Kartoffelpflanzgut muss vor dem Inverkehrbringen anerkannt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Pflanzgutqualität und der Pflanzengesundheit. Insbesondere der Befall mit dem Blattrollvirus und dem Kartoffelvirus Y wird bei der Vermehrung über eine definierte Generationenfolge geprüft.

Die EDSP-Anerkennungsstelle ist Agroscope Standort Changins.

Zertifizierung von Obst- und Rebenpflanzgut

Edelreis und Unterlage verwachsen an der Veredlungsstelle schwach. Daher eignet sich die Pfropfrebe nicht als Pflanzgut. Sie vertrocknet und stirbt.
Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen und Weinreben muss mit dem Pflanzenpass in Verkehr gebracht werden. Eine Anerkennung ist nicht obligatorisch, trägt aber wesentlich zu einer nachhaltigen Obst- und Rebenproduktion in der Schweiz bei. Der Schwerpunkt liegt auf der Pflanzengesundheit. Besonders wichtig ist dabei die Freiheit von Viren und Phytoplasmen. Agroscope produziert in den Nuklearstöcken für Obst und Reben das gesunde und sortenechte Ausgangsmaterial für zertifizierbare Sorten.

Die EDSP-Anerkennungsstelle ist das BLW. Die Kontrollorganisation ist die Veriplant AG.

Handelskontrolle

Im Handel werden risikobasiert Kontrollen von amtlich anerkanntem Saatgut durchgeführt. Die Ergebnisse werden im mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKP) ausgewiesen.

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kisten mit Knollenmustern verschiedener Kartoffelsorten vor dem Feldversuch.

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Pflanzenpass-System

Das Pflanzenpass-System der Schweiz und der EU schützt Pflanzen vor besonders gefährlichen Schädlingen und Krankheiten und sorgt für sicheren Handel.

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidgenössischer Dienst für Saat- und Pflanzgut EDSP
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern