Anmeldung und Kontrollen
Wer Direktzahlungen beziehen will, muss sich beim Kanton für den «Ökologischen Leistungsnachweis» (ÖLN) und für freiwillig gewählte Direktzahlungsprogramme anmelden. Die Kantone und Kontrollstellen prüfen, ob die Voraussetzungen und Anforderungen eingehalten werden.

Anmeldung für den ÖLN und freiwillige Direktzahlungsprogramme
Wenn ein Bewirtschafter oder eine Bewirtschafterin Direktzahlungen des Bundes beziehen will, muss er oder sie sich beim Kanton für den ÖLN und für freiwillig gewählte Direktzahlungsprogramme anmelden. Zudem ist eine ÖLN-Kontrollstelle zu wählen, mit welcher der Kanton zusammenarbeitet. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. August vor dem Beitragsjahr.
Kontrollplanung
Die Anmeldungen der Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sind für den Kanton die Basis für die Kontrollplanung. Der Kanton orientiert sich dabei an der «Verordnung über die Koordination von Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben» (VKKL). Nach Abschluss der Planung teilt der Kanton seinen Kontrollstellen mit, auf welchen Betrieben welche Kontrollen durchzuführen sind.
Kontrolle
Bei der Kontrolle hat der Kontrolleur oder die Kontrolleurin den Auftrag, vor Ort auf dem Betrieb zu überprüfen, ob die Anforderungen des ÖLN und der beantragten Direktzahlungsarten erfüllt sind. Eine Reihe definierter Kontrollpunkte dienen dabei als Leitlinie. Die Kontrollen umfassen eine visuelle Beurteilung vor Ort, die Einsicht in Aufzeichnungen des Betriebes und nicht zuletzt auch das fachliche Gespräch mit dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin. Festgestellte Mängel werden notiert und dem Kanton zur weiteren Bearbeitung übergeben. In der Regel führen Mängel zu Kürzungen der Direktzahlungen.
Im Rahmen der ÖLN-Kontrollen führen die Kantone und Kontrollstellen auch Tierschutzkontrollen durch. Diese richten sich nach den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung.

Positive Erfahrungen mit risikobasiertem Kontrollsystem bei Direktzahlungen
Seit dem Jahr 2020 kontrollieren die Kantone die Landwirtschaftsbetriebe nach einem neuen System. Betriebe mit einem erhöhten Risiko für Mängel werden seither häufiger kontrolliert. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich das geänderte Kontrollwesen bewährt. Die Vollzugs- und Kontrollstellen ziehen eine positive Bilanz.
Über die Jahre ist die Anzahl Direktzahlungsarten stark angestiegen. Das bestehende Kontrollsystem war dem dadurch mitgestiegenen Kontrollaufwand nicht mehr gewachsen. Die regelmässigen Grundkontrollen im Vierjahres-Rhythmus beanspruchten sämtliche Ressourcen, so dass für gezielte, zusätzliche Kontrollen kaum mehr Kapazitäten frei waren. Der Ruf nach einem gezielteren Kontrollsystem wurde laut.
Erfolgreiche Neuausrichtung der Kontrollen
Das Hauptziel des neuen Systems war folgendes: Einerseits sollten die repetitiven Grundkontrollen reduziert und vereinfacht werden, andererseits sollten die risikobasierten Kontrollen ausgebaut wurden. Dieses Ziel konnte erreicht werden. Das Kontrollsystem ist in seiner Gesamtheit effektiver und aus Sicht des Bundes und der Kantone glaubwürdiger geworden. Auch die häufiger unangemeldet durchgeführten Tierwohlkontrollen sehen die Kontrollstellen als Gewinn.
Stabilität für die kommenden Jahre
Nachdem der Bund das neue Kontrollsystem erfolgreich eingeführt hat, möchte er bis auf Weiteres keine grösseren konzeptionellen Anpassungen vornehmen. Allfällige Weiterentwicklungen werden die Kantone und Kontrollstellen wie auch der Schweizer Bauernverband wie bisher eng begleiten.
Was sich regelmässig ändern wird, sind die Bereiche mit höheren Risiken, welche die Kantone während mindestens eines Jahres verstärkt kontrollieren. Sie sind jeweils in den aktuell geltenden Weisungen und Erläuterungen zur VKKL aufgeführt. Seit 2022 können die Kantone zudem einen eigenen Risikobereich festlegen, den sie über eine gewisse Zeitdauer hinweg verstärkt kontrollieren.
Aktionsplan zu Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
Im September 2025 hat Bundesrat Guy Parmelin mit Bundesämtern, Kantonen und privatrechtlichen Organisationen einen Aktionsplan zu Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben verabschiedet. Darin enthalten sind Massnahmen, die den Aufwand der Landwirtschaftsbetriebe im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Kontrollen verringern sollen. Es war das erste Mal, dass die öffentlich-rechtliche und die privatrechtliche Seite gemeinsam Optimierungen im Kontrollwesen anstrebten. Der Auslöser für den Aktionsplan war ein Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat in Form der Motion Page «Schluss mit Kontrollen und Bürokratie, die unsere Bäuerinnen und Bauern zugrunde richten!».
Beschränkung der Anzahl Kontrollen
Ein erklärtes Ziel des Aktionsplans ist es, die Anzahl Grund- oder Standardkontrollen auf einem Landwirtschaftsbetrieb auf höchstens eine Kontrolle pro Jahr zu beschränken. Bei Grund- oder Standardkontrollen handelt es sich um die periodischen Kontrollen, mit denen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Veterinärwesen, Gewässerschutz und Direktzahlungen sowie die Einhaltung der Anforderungen der Labels in regelmässigen Abständen überprüft werden. Risikobasierte Kontrollen sind explizit von dieser Beschränkung ausgenommen und spielen eine gewichtige Rolle, um fokussierter und effizienter zu kontrollieren. Sie sind elementar, um die Glaubwürdigkeit des Kontrollwesens zu bewahren.
Optimierung der Kontrollen
Als weiteres Ziel des Aktionsplans sollen die Bedingungen vor und während der Kontrolle für die Betriebe optimiert werden. Es kann sich dabei um eine kürzere Kontrolldauer handeln oder auch um einfachere und benutzerfreundlichere Abläufe bei der Kontrollvorbereitung und der Kontrolldatenfreigabe.
Die Umsetzung des Aktionsplans obliegt den zuständigen Bundesämtern, kantonalen Stellen und privatrechtlichen Organisationen.