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Veröffentlicht am 15. September 2025

Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

Die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) setzt den Rahmen und die aktuellen finanziellen Mittel für die Agrarpolitik, um den Anliegen der Bevölkerung und der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Die AP22+ wurde im Juni 2023 vom Parlament angenommen. Sie positioniert die Landwirtschaft so, dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anliegen der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Eine Landwirtin bzw. ein Landwirt pflügt bei sonnigem Wetter mit dem Traktor ein Feld.

Annahme der AP22+

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verabschiedet. Das Parlament sistierte die Beratungen zur AP22+ zunächst. Der Bundesrat wurde gleichzeitig beauftragt, dem Parlament bis spätestens 2022 einen Bericht zur Beantwortung des Postulats 20.3931 Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik vorzulegen. Nachdem der Bundesrat den entsprechenden Bericht im Juni 2022 verabschiedet hatte, wurde die Vorlage vom Parlament behandelt und in der Frühjahrssession 2023 verabschiedet. Der vorgesehene Gesamtbetrag beläuft sich auf 13 774 Millionen Franken.

Wichtigste Entwicklungen

Die AP22+ positioniert die Landwirtschaft so, dass den Anliegen der Bevölkerung und der Landwirtschaft Rechnung getragen wird. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» hatten das Parlament und der Bundesrat bereits im Jahr 2022 Massnahmen zur Senkung des ökologischen Fussabdrucks der Landwirtschaft verabschiedet. Mit der AP22+ fokussiert das Parlament daher hauptsächlich die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Agrarpolitik. Damit verfügt die Schweizer Landwirtschaft über den passenden Rahmen, um den Mehrwert ihrer Produkte stärker zur Geltung zu bringen. Zudem wird die Effizienz der Betriebe gestärkt.

Umsetzung

Am 6. November 2024 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024, das die vom Parlament im Juni 2023 verabschiedeten Gesetzesbestimmungen der AP22+ auf Verordnungsebene umsetzt, verabschiedet. Die Änderungen sind grösstenteils am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

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